Frage an Anjes Tjarks von Claudia H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag, Herr Tjarks,
das Treiben der Grünen zur geplanten Verfassungsänderung entsetzt mich. Im GG Artikel 20,2 steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." Wie konnten Sie es wagen, diesen Grundsatz anzugreifen und der Bürgerschaft als vom Volk beauftragten Organ eine Entscheidungshoheit im Abstimmungsverfahren zuordnen? Nichts anderes enthält Ihr sauberer Gesetzentwurf nämlich. Bürgerschaft und Senat (Gewaltenteilung interessiert wohl auch nicht so) sollen Iniativen der Volksgesetzgebung an sich reißen und dem Referendumsverfahren unterordnen dürfen. Ein Bekannter hat mir über Ihr Engagement gegen den Wahlrechtsraub der CDU berichtet. Damals hieß es: "Ole spielt falsch". Könnte man jetzt nicht mit der gleichen Berechtigung sagen: "Olaf spielt falsch"? Ich frage Sie jetzt: Ist es Ihr Ernst, diese Verfassungsänderung mit zu beschließen? Wenn ja, bitte ich Sie freundlich um eine Begründung unter Bezug auf Artikel 20,2 im Grundgesetz und im Bezug auf die Gewaltenteilung.
Freundliche Grüße
C. H.