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Anja Schulz
FDP
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Frage von Dyrk G. •

Warum ist die vom Finanzminister Lindner mit markigen Worten angekündigte Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche letztlich in der Umsetzung und im Gesetz nur deutlich geschwächt umgesetzt?

Sehr geehrte Frau Schulz, mit der Ankündigung der Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität hat Finanzminister Lindner angekündigt, Kriminalität in diesem Bereich auch durch Geldabschöpfung zu bekämpfen.
Mit dem Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) ist genau dieser Punkt nicht umgesetzt worden, wie auch die von der Anti-Geldwäsche-Organisation FATF für Deutschland geforderte notwendigen Zentralisierung zur effektiven Geldwäschebekämpfung.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr G.,

dass von Ihnen erwähnte Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz wurde vergangenen Monat vom Bundeskabinett beschlossen. Eine Befassung im parlamentarischen Verfahren steht noch aus. Entsprechende Anpassungen inhaltlicher Art sind daher noch möglich. 

Hinsichtlich der von Ihnen erwähnten Zentralisierung wird die mit dem FKBG neu zu errichtende Bundesbehörde, das sog. Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), einen wesentlichen Beitrag leisten. Mit ihr etablieren wir ein ganzheitliches und vernetztes Vorgehen bei der Geldwäschebekämpfung, indem wir im neuen BBF Analyse, strafrechtliche Ermittlungen und Aufsicht zusammenführen. Perspektivisch wird neben der Analyse, die derzeit über die Financial Intelligence Unit (FIU) läuft, auch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) in das BBF integriert. Diese Bündelung von Kompetenzen macht die Geldwäschebekämpfung künftig effizienter. Zudem wird das neue Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG) beim BBF künftig auch die Verfolgung illegaler oder verdächtiger Finanzströme bis hin zu professionellen Hintermännern und Netzwerken ermöglichen – eine Verfolgungslücke, für die Deutschland bislang in der Kritik stand und die nun mit dem BBF geschlossen wird.

Darüber hinaus plant das BMF, neben den im FKBG bereits vorgesehenen Maßnahmen, einen weiteren Gesetzesvorschlag vorzulegen, in dem ein neues Verfahren für Ermittlungen verdächtiger Vermögensgegenstände geschaffen werden soll. Dieses soll dem BBF bei der effektiven Bekämpfung von Geldwäsche und illegaler Vermögensverschleierung helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Schulz

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