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Anja Schulz
FDP
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Frage von Jana B. •

Wie stehen Sie zum Selbstbestimmungsrecht von Frauen und der Abschaffung von §218 in diese Legislaturperiode?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau B.

das Selbstbestimmungsrecht von Frauen ist ein fundamentales Grundrecht und essenziell in einer liberalen Demokratie.

Ich wünsche mir eine ausführliche, fraktionsübergreifende Debatte im Deutschen Bundestag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Als im Kern medizinethische Frage sollte diese Diskussion der üblichen parlamentarischen Logik von Koalition und Opposition entzogen sein. Derartige Fragen werden in Deutschland regelmäßig im Wege sogenannter Gruppenanträge abseits der normalen Fraktionsdisziplin beantwortet. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht. Das gilt besonders angesichts der komplexen Abwägungsfragen zwischen den Grundrechten der betroffenen Frau und dem Schutz des ungeborenen Lebens, aber auch mit Blick auf die Rechte betroffener Ärztinnen und Ärzte sowie der werdenden Väter.

Wie bei jeder medizinethischen Frage gibt es auch hier keine einfache Antwort. Es gibt vielmehr verschiedene Meinungen mit sehr guten Argumenten. Ich persönlich komme zum jetzigen Zeitpunkt zu dem Schluss, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden sollten. Der §218 sollte gestrichen werden.

Viele Frauen empfinden es als Widerspruch zu ihrem Recht auf Selbstbestimmung, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland in den ersten zwölf Wochen rechtswidrig, wenn auch straffrei sind. In einer emotional ohnehin herausfordernden Situation sollten Frauen nicht zusätzlich der Belastung ausgesetzt sein potenziell eine Straftat zu begehen. Trotz höchstrichterlicher Klärung der Rechtslage gibt es heute praktische Probleme. Denn die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche durchführen, hat sich in den letzten 20 Jahren halbiert, vor allem im ländlichen Bereich fehlen Anlaufstellen. Außerdem erschwert die Rechtswidrigkeit die Kostenübernahme durch Krankenkassen.

Ich setzte mich daher dafür ein, dass ungewollt Schwangere selbstbestimmt und rechtmäßig entscheiden können. Dazu gehören eine bessere medizinische Versorgung, gesicherte Aus- und Weiterbildung sowie mehr Aufklärung über unterschiedliche Methoden wie etwa medikamentöse Abbrüche, die in Skandinavien häufiger genutzt werden.

Solch eine tiefgreifende Reform verdient eine gründliche Beratung in einem Gruppenantragsverfahren und sollte in Ruhe, fernab von Wahlkampfzeiten, erfolgen. Nur so lässt sich eine gesellschaftlich akzeptierte und tragfähige Lösung finden. Deshalb bin ich der Auffassung, dass sich der nächste Deutsche Bundestag in Ruhe im Zuge eines geordneten Verfahrens mit dieser Frage befassen sollte. Sollte ich diesem Bundestag wieder angehören, werde ich die Abschaffung des §218 StGB unter Berücksichtigung der vorher genannten Punkte unterstützen.