Sehr geehrte Frau Schulz,wer finanziert eigentlich die Beamtengehälter und die daraus entstehenden Pensionslasten?MfG Patrik B
Sie haben in Ihrer Antwort auf eine Frage zur Reform der Altersbezüge bei Beamten auf den Steuerzuschuß zur Rentenversicherung verwiesen.Dieser dient aber doch der Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen die eigentlich steuerfinanziert werden müssten aber der Rentenversicherung ,also den Beitragszahlern, aufgebürdet wurden.
Ihr Kollege Herr Dürr hat dazu folgendes geschrieben:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-duerr/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-duerr-dient-der-bundeszuschuss-zur-rente-nicht-der-finanzierung-versicherungsfremder
Sorgt das nicht für den notwendigen Ausgleich da Beamte sonst keinen Beitrag zu diesen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben leisten würden?
Beamte stehen in einem besonderen Treue- und Dienstverhältnis zum Staat, das durch das Beamtengesetz geregelt ist. Dieses Verhältnis ist nicht auf einem Arbeitsvertrag begründet, sondern auf einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Das darauf basierende Prinzip der Alimentation besagt, dass der Staat als Dienstherr verpflichtet ist, seine Beamten angemessen zu besolden und sie im Alter sowie bei Krankheit und Invalidität zu versorgen. Dies geschieht durch Besoldung, Beihilfe und Pensionen, die direkt aus den Haushaltsmitteln des Dienstherrn (Bund, Länder oder Kommunen) finanziert werden.
Beamte müssen ihre Einnahmen selbstverständlich versteuern und beteiligen sich somit indirekt an der Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung, die zu mehr als einem Viertel auf Steuermitteln beruht. Diese Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung dienen in erster Linie der Erstattung versicherungsfremder Leistungen, die genaue Zusammensetzung ist jedoch inzwischen undurchsichtig geworden, sodass davon auszugehen ist, dass die Bundeszuschüsse diese Kosten nicht vollständig decken.
Daher setzt sich die FDP schon lange für die Ausgliederung der versicherungsfremden Leistungen aus der Rentenversicherung ein. Es nicht nachvollziehbar, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben teilweise allein durch das Kollektiv der Rentenbeitragszahler getragen werden. Dabei geht es uns nicht um die Kürzung dieser Leistungen ein, sondern für die vollständige Kostendeckung aus dem Bundeshaushalt.
Denn natürlich dürfen wir unsere gesellschaftlichen Ziele, wie z.B. die Anerkennung von Kindererziehungsleistungen nicht vernachlässigen. Allerdings sind dies Kosten die durch die Gemeinschaft der Steuerzahler und nicht der Rentenbeitragszahler getragen werden sollten. Dann würden Rentenversicherte, Beamte und Selbstständige ausgeglichener an der Finanzierung beteiligt.