Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG.
Sehr geehrte Frau Schulz,
der BFH äußert sich in einem AdV-Verfahren zur Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG und sieht darin eine doppelte Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen, die nicht mit der Verfassung vereinbar ist (Beschluss vom 07. Juni 2024, VIII B 113/23 (AdV).
Was plannen Sie, die FDP und der Minister der Finanzen Lindner zu tun, um die Entscheidung des BFH schnellstmöglich anwendbar zu machen?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Alessandro
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes bestätigt die Auffassung der Freien Demokraten:
Die Vorschriften zur Verlustverrechnungsbeschränkung sind verfassungsrechtlich höchst problematisch. Trotz wiederholter Zweifel des Bundesfinanzhofes wurde das Thema politisch nicht angegangen. Bereits während der Verhandlungen über das sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz Ende 2023 wollten wir Freien Demokraten die Verlustverrechnungsbeschränkung abschaffen. Doch nicht alle unsere Koalitionspartner haben zu der Zeit unsere verfassungsrechtliche Bewertung geteilt.
Nun sollten sich unsere Koalitionspartner bewegen. Die komplizierten Vorgaben für Termingeschäfte und die Unterscheidung verschiedener Verlusttöpfe innerhalb der Kapitalgeschäfte muss der Vergangenheit angehören. Auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu warten wäre ein Fehler. Politik sollte nicht erst nach einem höchstrichterlichen Urteil tätig werden. Als Gesetzgeber können und sollten wir Gesetze proaktiv gestalten. Dafür werden wir uns die kommenden Monate stark machen.
Freundliche Grüße
Anja Schulz MdB