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Anja Schulz
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Frage von Alessandro T. •

Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG.

Sehr geehrte Frau Schulz,
der BFH äußert sich in einem AdV-Verfahren zur Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG und sieht darin eine doppelte Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen, die nicht mit der Verfassung vereinbar ist (Beschluss vom 07. Juni 2024, VIII B 113/23 (AdV).
Was plannen Sie, die FDP und der Minister der Finanzen Lindner zu tun, um die Entscheidung des BFH schnellstmöglich anwendbar zu machen?
Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Alessandro

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