Frage von Alessandro T. • 09.07.2024
Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG.
Sehr geehrte Frau Schulz,
der BFH äußert sich in einem AdV-Verfahren zur Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG und sieht darin eine doppelte Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen, die nicht mit der Verfassung vereinbar ist (Beschluss vom 07. Juni 2024, VIII B 113/23 (AdV).
Was plannen Sie, die FDP und der Minister der Finanzen Lindner zu tun, um die Entscheidung des BFH schnellstmöglich anwendbar zu machen?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Alessandro
![Anja Schulz Auf diesem Bild ist Anja Schulz zu sehen.](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/aschulz-im-jkh-012023.jpg?itok=lukaZm4A)
Antwort ausstehend von Anja Schulz FDP