Der Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom sozialen Leben durch 2G-Corona-Maßnahmen kann zu langfristigen Schäden führen. Hätten Sie das bei der Gesetzgebung nicht verhindern müssen?
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Gesundheit. Der Bund hat den Ländern einen Instrumentenkasten zur Verfügung gestellt, um in der Pandemie Schutzmaßnahmen zu erarbeiten und zu erlassen. Den Schutz von vulnerablen Gruppen wollen und müssen wir sehr ernst nehmen. Die generelle Möglichkeit der Länder, z.B. 2G-Regeln in bestimmten gesellschaftlichen Bereichen einzurichten, ist ein Baustein beim Schutz von vulnerablen Gruppen, also von Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder Menschen, die sich (noch) nicht impfen lassen können. Die Entscheidung über die Einrichtung von 2G, 3G oder 2G+-Regeln liegt in den jeweiligen Bundesländern.
Mir ist sehr bewusst, dass die Situation für Kinder und Jugendliche in den vergangenen beiden Jahren ganz besonders schwierig war und ist. Dass viele pandemiebedingte Schutzmaßnahmen und die verstärkte Isolation negative psychische Folgen gerade für Kinder und Jugendliche haben können, ist unbestritten. Auch aus diesem Grund bin ich gegen die Anwendung von 2G-Regelungen bei Kindern und Jugendlichen.
Freundliche Grüße
Anja Liebert