Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Strafverfolgung, insbesondere die Verwendung von automatisierter Gesichtserkennung, ist höchst problematisch und steht im direkten Widerspruch zu unseren Grundsätzen von Datenschutz und Bürgerrechten.
Insgesamt sollten wir darauf achten, dass unsere Maßnahmen sowohl den humanitären Bedürfnissen gerecht werden als auch unsere Werte klar vertreten. Die Herausforderung besteht darin, beides in Einklang zu bringen, ohne dass eine Seite zu kurz kommt.
Nein, EU-Gelder sollten nicht an Organisationen gezahlt werden, die Personen unterstützen, die Terroranschläge begangen haben. Solche Zahlungen, oft als „Märtyrerrenten“ bezeichnet, stehen im direkten Widerspruch zu den Werten und Zielen der Europäischen Union.
Dies hat nicht nur logistische, sondern auch tiefgreifende diplomatische und kulturelle Implikationen und bedarf einer besonders sorgfältigen Abwägung.
Die Erfassung von biometrischen Merkmalen, wie sie in Berlin stattfindet ist aus mehreren Gründen problematisch:
Ein Verbot von Religionen würde nicht nur gegen unser Grundgesetz - die Verfassung / Charta der EU und das allgemeine Menschenrecht verstoßen, sondern auch gegen die Grundprinzipien der Menschlichkeit und Toleranz, die wir so entschieden fördern und schützen möchten.