
(...) Seit 2004 sind alle Versorgungsbezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge beitragspflichtig. In der Ansparphase gibt es jedoch nach wie vor eine Ungleichbehandlung: wenn die Arbeitnehmerin die Prämien aus ihren Nettoeinkommen bedient, werden diese voll verbeitragt und sind nicht, wie im Falle der Zahlung aus dem Bruttolohn, bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei. (...)