Frage an Anja Hajduk von Dirk S. bezüglich Verbraucherschutz
Ich würde von Ihnen gerne wissen, warum die Grünen sich nicht dafür engagieren, dass Vermieter nicht mehr für 10% mehr Quadratmeter Miete nehmen dürfen als überhaupt vorhanden sind. 1qm sollte als Messungenauigkeit schließlich reichen.
Dies würde für viele Mieter die Miete auf einen Schlag um 10% verringern. Und würde für viele zukünftige Mieter diesen 10% Aufschlag verhindern. Und würde auch die ehrlichen Vermieter nicht schlechter da stehen lassen als die unehrlichen. Denn nach 20 Jahren macht dies 1,1 hoch 20 = 6,72 as, also unehrliche Vermieter verdienen bis 6,72 mal so viel wie ehrliche. Und dies wiederum führt zu einem zusätzlichen Druck auf die ehrlichen Vermieter, ebenfalls diesen 10%-Aufschlag zu nehmen.
Und die Verjährung dürfte erst nach Mietende beginnen, da ansonsten die Vermieter während der Vermietung mit Eigenbedarfsklagen oder sonstigen Schikanen reagieren können.
Sehr geehrter Herr S.,
danke für Ihre Frage.
Meine Fraktion und ich teilen Ihr Anliegen. Infolge der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und fehlender gesetzlicher Klarstellung müssen Mieterinnen und Mieter, bei denen die vereinbarte Wohnfläche um bis zu 10 Prozent kleiner ist als die tatsächliche Wohnfläche, um bis zu 10 Prozent überzogene Mieterhöhungen in Kauf nehmen und um bis zu 10 Prozent überzogene Betriebskosten entrichten.
Es ist für uns Grüne nicht tragbar, dass Mieterinnen und Mieter derart hohe Mehrbelastungen in Kauf nehmen müssen. Es muss wieder erreicht werden, dass Mieterinnen und Mieter nur das bezahlen müssen, was sie auch erhalten. Dabei sollte sichergestellt werden, dass auch geringfügige Abweichungen von zum Beispiel maximal 3 Prozent zur Mietminderung berechtigen.
Wir wollen daher bei der Wohnfläche regeln, dass eine Einschränkung der Tauglichkeit der Wohnung und damit ein zur Mietminderung berechtigender Mangel nicht erst dann besteht, wenn die vereinbarte Wohnfläche mehr als 10 Prozent größer ist als die tatsächliche Wohnfläche, sowie eine einheitliche Berechnungsmethodik für die Größe der Wohnfläche festzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Hajduk