Frage an Angelika Weikert von Alexander P. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Ich bin ausschließlicher Nutzer von ÖPNV und Fahrrad. Wie werden Sie zukünftig den städtischen und ländlichen Verkehr - abseits des Autos - optimieren? Mir ganz besonders wichtig: Radwegenetz, Verzahnung von Taktzeiten oder auch der Ausbau des P&R Systems. Um auch Bürgern ohne Auto eine größtmögliche Flexibilität im Alltag, auch auf dem Land, zu ermöglichen.
Sehr geehrter Herr Pötsch,
ÖPNV und Fahrrad sind für mich die Mittel der Wahl, um Mobilität für alle Menschen kostengünstig und umweltgerecht zu organisieren. Leider habe ich auf einige der von Ihnen angesprochenen Maßnahmen keinen direkten Einfluß - die Radwege und die öffentlichen Verkehrsmittel in den Städten und Gemeinden werden von den jeweiligen StadträtInnen und GemeinderätInnen beschlossen.
Was der Freistaat Bayern aber tun kann, und dafür setze ich mich als überzeugte Bahnfahrerin auch ein, sind Anreize für die Kommunen zu setzen - mit Zuschüssen für umweltfreundliche Verkehrsprojekte. In der Fläche ist für mich die kostenlose Fahrradmitnahme in der Bahn ein wichtiges Ziel für Bayern.
Ich persönlich wünsche mir ein dichtes Radwegenetz in der Stadt und zwischen nahegelegenen Kommunen mit guten Abstellplätzen an Umsteigepunkten zum ÖPNV. Zu guten Abstellplätzen gehören unbedingt auch Fahrradboxen für Pendler, überdachte Fahrradständer und gute Beleuchtung in den Abendstunden. Als Fahrzeug der Zukunft im ÖPNV sehe ich die Stadtbahn. Die Taktzeiten sind ein Kapitel für sich; der integrierte Takt der Schweiz ist in meinen Augen ein gutes Vorbild. Ein weiteres, wichtiges Zukunftsprojekt könnte staatlich gefördertes Carsharing in Verbindung mit Jahreskarten für den ÖPNV sein.
Ich habe für Sie einige der Fördermöglichkeiten aufgelistet:
- die Landesbauordnung erlaubt die Aufnahme einer Abstellplatzpflicht in die Gemeindeordnung (Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. August 1997, zuletzt geändert am 10.03.2006, Artikel 91, Absatz 2, Nr. 6)
- es gibt Zuschüsse für Radwegebau in den Kommunen (Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) vom 27.08.1999 (Allgemeines Ministerialamtsblatt (AllMBl) Nr. 17/1999, Seite 687, Teil FAG)
- Radwege können an Staatsstraßen begleitend gebaut werden (Bayerisches Straßen- und Wegegesetz in der Fassung vom 05.10.1981 (GVBl 1981, S. 448), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.07.03 (GVBl 2003 S. 419))
Darüberhinaus gibt es auch viele Möglichkeiten von direkten Fördermaßnahmen, schauen Sie doch einmal in die Fahrradförderfibel des http://www.nationaler-radverkehrsplan.de
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Weikert