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Angelika Krüger-Leißner
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Frage von Erika L. •

Frage an Angelika Krüger-Leißner von Erika L. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Krüger-Leißner
mit Verwunderung stelle ich fest, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesenkt wurden, nämlich auf 2,8%.
Von dieser Entlastung sind allerdings nicht die Rentner betroffen.
Wie erklären Sie mir das in kurzen verständlichen Worten.
Die Rentner zahlen ebenfalls einen zusätzlichen Krankenkassenbeitrag von 0,9% dieses ist ungerecht. Bitte setzen Sie sich dafür ein, das dieser für Rentner abgeschafft wird, ansonsten ist eine Rentenerhöhung nichts wert.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Leschner,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Gerne beantworte ich Ihre Frage. Gleichzeitig möchte ich Ihnen erläutern, was wir in dieser Legislaturperiode im Bereich Rentenstabilisierung und -erhöhung getan haben, damit Sie v.a. im Jahr 2009 mehr Geld im Portemonnaie haben. Dabei hat die SPD-Bundestagsfraktion hat die Interessen der Rentnerinnen und Rentner ebenso im Blick, wie die nachhaltige finanzielle Sicherung der Rentensysteme für die junge Generation. Die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist in Deutschland an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelt. Wenn diese ansteigen und die Beschäftigten mehr Geld zur Verfügung haben, dann werden auch die Renten angehoben. Umgekehrt müssen die Rentnerinnen und Rentner auf einen Anstieg ihrer Ruhegelder verzichten, wenn auch die Beschäftigten keine Lohnzuwächse erzielen können. In diesem Jahr steigen die Renten in Westdeutschland um 2,41 Prozent und im Osten um 3,38 Prozent.
So stark sind die Renten im Westen seit 1994 und im Osten seit 1997 nicht mehr gestiegen. Nach 0,54 Prozent in 2007 und 1,1 Prozent in 2008 ist es gut, dass es diese kräftige Erhöhung gibt. Die Erhöhung gibt einen Schub für die Binnennachfrage und zeigt, dass auch in der Krise auf unseren Sozialstaat Verlass ist.
Im Juni 2009 haben wir eine Ausweitung der Schutzklausel bei der Rentenanpassung beschlossen. Die Änderung stellt sicher, dass es auch bei einer negativen Lohnentwicklung nicht zu einer Verringerung der geltenden aktuellen Rentenwerte kommen kann. Wir wollen mit dieser Maßnahme verhindern, dass kurzfristige negative Entwicklungen der Löhne der Beschäftigten nicht zu Rentenminderungen führen.
Sie führen an, dass die Rentner eine zusätzliche Leistung an die Krankenkasse zahlen. Das ist richtig. Diese zusätzliche Leistung wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2005 für alle Versicherten beschlossen. Dies war notwendig, um die Sozialkassen zu entlasten. Durch die gleichzeitige Senkung der übrigen Beitragssätze schlägt dies allerdings nur mit einer Mehrbelastung von 0,45% zu Buche. Gleichzeitig haben wir im Zuge des Konjunkturpaketes II den Beitragssatz für die gesetzlich Krankenversicherten um 0,6 Prozentpunkte gesenkt. Einbußen entstehen Ihnen also im Bereich der Krankenversicherung also nicht.
Das Arbeitsministerium geht davon aus, dass damit die Rentner in Ostdeutschland ab Juli 3,7% mehr Geld zur Verfügung haben. Ich bin der festen Überzeugung, dass dies für die Rentner eine erhebliche Entlastung darstellt, und auch Sie davon profitieren werden.
Die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 2,8 % ist eine Maßnahme der Beschäftigungssicherung in der derzeitigen wirtschaftlichen Krise. Sie ist Teil des Konjunkturpaketes und damit auf zwei Jahre begrenzt. Sie als Rentnerin können von dieser Entlastung nicht betroffen sein, da sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Trotzdem war diese Maßnahme notwendig und wird sich auch für Sie wie für die gesamte Gesellschaft positiv auswirken.
Mit der Senkung der Beiträge sinken zum einen die Lohnkosten, was unsere Wirtschaft wettbewerbsfähiger macht. Zum anderen wird den Arbeitnehmern finanzielle Erleichterung verschafft, was zu einer verstärkten Binnennachfrage führt. Im Zuge eines konjunkturellen Wachstums sind positive Lohnentwicklungen zu erwarten, die, wie eben erläutert, sich wiederum positiv auf die Rentenentwicklung auswirken.
Möglich war die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung aufgrund der guten Beschäftigungssituation. Sie hat zugelassen, dass die Bundesagentur für Arbeit ein entsprechendes Finanzpolster aufbauen konnte.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Angelika Krüger-Leißner