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Angelika Krüger-Leißner
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Frage von Michael G. •

Frage an Angelika Krüger-Leißner von Michael G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Krüger Leißner,

auf Grund der letzten Sendung (ARD plusminus) in der Norbert Blüm selbst unter anderen über Vorsorgeaufwendungen ect (Riesterrente ) sprach " dem Bürger wird nicht die Wahrheit ; über die Rente .....und deren Entwicklung gesprochen ... klar ist auch dass in Jahr 2020 ca 1 Mill Rentner unterhalb der Armutsgerenze liegen."Abschmelzung " der eingezahlten Beiträge kann scheinbar nur der Ausweg sein.! Hat die Bundesregierung kein besseres Konzept ? Wie steuert die Bundesregierung dagegen ? Deshalb kann man in dieser Zeit nicht verstehen wie sich unsere Abgeordnetten die Diätenerhöhung sich gönnen ? Man denke nur an den jährlichen Steuerfreibetrag (ohne Nachweis) Bitte haben Sie Verständnis dafür, da es einen so großen Teil an Rentnern gibt die in Ihrem Leben 45 Jahre und mehr gearbeitet haben und so oft einen fünftel Teil der Rente bekommen wie ein Bundestagsabgeordneter.

Herzliche Grüße aus Freiburg
M. Große
08.02.2008

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Große,

bitte entschuldigen Sie die etwas verspätete Antwort.

Unser Rentensystem ist keine Ansparversicherung, in der man die Beiträge die man einzahlt mit einer Rendite später ausgezahlt bekommt. Unser Rentensystem basiert auf dem Generationenvertrag. Die heute Berufstätigen finanzieren durch ihre Beiträge die Rente der Älteren – in der Erwartung, dass die kommende Generation dann später die Renten für sie aufbringt. Die demografischen Entwicklung, unterbrochene Erwerbsbiografien und ein immer steigender Niedriglohnsektor stellen die gesetzliche Rentenversicherung und die Politik jedoch vor große Herausforderungen. Ich möchte vor diesem Hintergrund auf zwei Punkte verweisen. Die Weiterführung der Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung über 2008 hinaus und die staatliche Förderung der Riesterrente sind zwei Maßnahmen, mit der die Bundesregierung die Betriebliche und Private Altersvorsorge als zusätzliche Altersvorsorge stärkt.

Einen zweiten Aspekt den ich ansprechen möchte, ist die besorgniserregende Entwicklung im Niedriglohnbereich und die Folgen für eine spätere Rente. Ich denke wir können dieser Entwicklung nur begegnen, indem wir in Deutschland einen Mindestlohn einführen. Mit der Ausweitung des Entsendegesetzes und der Modernisierung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes wollen wir die Grundlage für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen schaffen. Ferner muss die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unser vorrangiges Ziel bleiben.

Sehr geehrter Herr Große, die SPD ist sich der Situation um die Zukunftsfähigkeit der Rente sehr wohl bewusst. Die demografische Entwicklung, unterbrochene Erwerbsbiografien haben unsere lohnbezogenen Sicherungssysteme unter Druck gebracht. Immer mehr müssen wir auf steuerfinanzierte Systeme zurückgreifen, um Armut zu vermeiden. Unsere Aufgabe ist es, die Sozialen Sicherungssysteme und damit die soziale Absicherung der Menschen an heutige Bedingungen anzupassen.

Gerne möchte ich mich auch zu den Altersversorgungsregelungen für Abgeordnete äußern. Ich bin der Auffassung, dass sie verändert werden müssen. Meines Erachtens folgt das Modell der Alterversorgung von Politikern zu Unrecht dem Vorbild der Beamtenversorgung. Bei Beamten können wir im Prinzip davon ausgehen, dass sie ein ganzes Berufsleben lang für ihren jeweiligen Dienstherren (die Gemeinde, das Bundesland, die Bundesrepublik Deutschland) tätig sind. Abgeordnete und andere Politiker haben meistens vor ihrer Tätigkeit als Berufspolitiker lange in einem anderen Beruf gearbeitet und sind oft auch nach der Zeit als Berufspolitiker noch erwerbstätig. Deshalb sollte es bei den Abgeordneten und anderen Politikern so wie bei allen anderen sein, dass nämlich Versorgungsansprüche nur für jedes Jahr der Tätigkeit zum Beispiel als Abgeordneter anteilig entstehen. Dann wäre ausgeschlossen, dass eine im Verhältnis zur Dauer der Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag zu hohe Altersversorgung entstehen kann. Leider war dieser Vorschlag bei der Abstimmung nicht mehrheitsfähig.

Mit freundlichem Gruß

Angelika Krüger-Leißner, MdB