Frage an Angelika Krüger-Leißner von Willi W. bezüglich Soziale Sicherung
Stiefkind = Rentenkasse:
einserseits ein Stiefkind, andererseits ein rechnerischer "Anspruch" auf 7 bis 26 "Rentenbeauftragte".
Zahlenvergleich = Bund mit Rentenkasse:
Die Bundesregierung ist für 82 Millionen Einwohner, bzw. für den jährlichen Bundeshaushalt (2006 um 261 Milliarden EURO) verantwortlich und wird dabei von 29 Beauftragten unterstützt. Laut Internet waren 2006 insgesamt 29 Bundesbeauftragte und Beauftragte der Bundesregierung berufen. Diese Beauftragten sind Experten auf höchster Ebene in ihrem Sachbereich und unterstützen die Regierungsarbeit zum Wohle der BRD.
Frage: Wo sind eigentlich die Experten für die Rentenkasse?
Antwort: Rentenbeauftragte gibt es bisher nicht, - noch nicht, - immer noch nicht.
Zahlenvergleich:
Die Rentenkasse ist für über 50 Millionen Versicherte mit über 180 Milliarden EURO Beitragseinnahmen und gleichzeitig für 20 Millionen Rentner mit 240 Milliarden EURO Rentenausgaben in 2006 verantwortlich.
Aus 29 Beauftragten der derzeitigen Bundesregierung rechnen sich im Verhältnis vergleichsweise für die Rentenkasse:
17 Beauftragte für 50 Millionen Versicherte; im Verhältnis zu den 82 Millionen Einwohnern, oder
20 Beauftragte bei 180 Mrd. Euro Beitrags-Einnahmen; im Verhältnis zum Bundeshaushalt, oder
..7 Beauftragte für 20 Millionen Rentner; im Verhältnis zu den 82 Millionen Einwohnern, oder
26 Beauftragte bei 240 Mrd. Euro Renten; im Verhältnis zu dem Bundeshaushalt.
Was für eine gute Regierungsarbeit notwendig ist, ist vergleichbar für die Rentenkasse auch gut!
Sind für eine gute Regierungsarbeit 29 Bundesbeauftragte erforderlich, so lässt sich dieser Anspruch vergleichbar auf die Rentenkasse übertragen.
Die Rentenkasse darf kein Stiefkind bleiben.
Frage:
Wann endlich (???) werden durch den Deutschen Bundestag berufen:
eine Beauftrage für die Rentenbelange der Frauen und ein Beauftragter für die Rentenbelange der Männer,
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eine kleiner Lösungsansatz für die großen Probleme der Rentenkasse!
Sehr geehrter Herr Waxweiler,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich sehr interessant finde und die gar nicht so leicht zu beantworten ist. Es gibt nämlich keine allgemeine rechtsverbindliche Definition von Beauftragten der Bundesregierung. Und die Aufgaben können sehr unterschiedlich sein: sie reichen von der Wahrnehmung von Aufsichts- und Kontrollaufgaben, Schutz-, Interessensvertretungs- und Integrationsmaßnahmen für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe bis hin zur Koordinierung der Maßnahmen, die der Erfüllung dieser Aufgaben dienen.
Bislang gibt es in der Tat keinen Rentenbeauftragten. Jedoch besteht ein Sozialbeirat, dessen Aufgabe die Begutachtung des Rentenberichts der Bundesregierung ist und der darüber hinaus gegenüber der Bundesregierung auch beratend tätig ist. Im Sozialbeirat sind auch die Rentenversicherten durch vier Vertreter repräsentiert.
Ein Rentenbeauftragter müsste von der Bundesregierung eingesetzt werden. Daher habe ich ein Schreiben an das Ministerium für Arbeit und Soziales verfasst und ihre Frage weitergegeben. Wenn ich eine Antwort erhalte, werde ich Sie davon in Kenntnis setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Krüger-Leißner