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Angelika Krüger-Leißner
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Frage von Torsten K. •

Frage an Angelika Krüger-Leißner von Torsten K. bezüglich Kultur

Sie sind im Vorsitz des Bundestagsausschusses für Kultur.

Auch renommierte Verlage fordern Druckkostenzuschüsse, auch nominierte Ausstellungen werden nicht honoriert, Künstler können wegen fehlenden Honorarmitteln Zuarbeiten anderer Künstler nicht bezahlen... Künstler müssen im Gegensatz zu Angestellten im Öffentlichen Dienst, Ärzten, Rechtsanwälten, Notaren... ohne Tarifschutz, ohne Gebührenordnung, ohne Rechtsschutz und ohne Grundsicherung als Grundvergütung unbezahlt in Anspruch genommener Arbeitsleistungen in Kommunikations- und Sozialisierungsprozessen leben und arbeiten. Warum? Ein Sonderangebot ist die Künstlersozialversicherung.

Mitarbeiter der Künstlersozialkasse sagten, dass die Vorgaben der Bundestagspolitiker so restriktiv sind, dass Beuys und van Gogh nicht versichert würden, es dürfen nur Honorareinnahmen im Bereich "leere Kunst" (Zitat) angerechnet werden. Der Bereich Fluxuskunst (Sozial engagierte Kunst) wird ausgegrenzt. Ich fühle mich als Opfer Ihrer Politik.

Welche Problemlösung bieten Sie und Ihre Partei mir und anderen an?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kulick,

vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie die Zugangsbedingungen von Künstlern und Publizisten zur Künstlersozialkasse (KSK) ansprechen.
Ihrer Mail habe ich entnommen, dass ihrem Antrag auf Aufnahme in die Künstlersozialversicherung nicht entsprochen wurde. Deshalb habe ich mich an die Leitung der Künstlersozialkasse gewandt und nach der näheren Begründung gefragt. Keinesfalls ist es so, wie sie annehmen, dass bestimmte Kunstarten, wie in Ihrem Fall die Fluxuskunst "ausgegrenzt" werden. Selbstverständlich sind auch Fluxuskünstler in der KSK anerkannt. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass Sie als Haupteinnahmequelle mindestens 3.900 Euro Jahreseinkommen als Künstler oder durch eine entsprechende Lehrtätigkeit erreichen. Das sind 325 Euro im Monat. Diese Untergrenze dient der Abgrenzung von Hobbykünstlern, die keinen Anspruch auf Versicherung in der KSK haben. Die Prüfung der KSK hat ergeben, dass Ihre pädagogische Tätigkeit eher sozialpädagogisch im Bereich der Jugendarbeit angelegt ist und ganz allgemein der der Persönlichkeitsbildung dient. Damit erfüllen Sie eine ganz wichtige Aufgabe, von der insbesondere sozial benachteiligte Jugendliche oder Jugendliche mit Migrationshintergrund profitieren können. Allerdings steht dabei nicht eine künstlerische Ausbildung bzw. die Vermittlung von künstlerischen Fertigkeiten im Vordergrund. Dies wäre eine Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der KSK. Sollten Sie die Beurteilung Ihrer Tätigkeit durch die KSK als nicht zutreffend empfinden, steht Ihnen der Weg frei, Widerspruch bei der KSK einzureichen. Eine Entscheidung würde dann der Widerspruchsausschuss fällen, der mit unabhängigen Vertretern aus allen Kulturbereichen besetzt ist.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen, hilfreiche Hinweise gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Krüger-Leißner, MdB