Frage an Angelika Krüger-Leißner von Torsten Kulick Kunstlandschaft - Förderverein für Kunst, Kultur und G. bezüglich Kultur
Bundestagspolitiker sicherten Bankern, die die Gesellschaft durch
Spekulationen gefährdeten, hohe Arbeitslöhne und erhöhten sich in den
letzten Jahren zweimal Bezüge um Beträge, die für mich und andere das
Existenzminimum bedeuten. Sie schrieben, dass Sie an den Hartz4Gesetzen,
die Arbeitssituationen für viele Bürger massiv verschlechterten,
mitgewirkt haben. Sie lobten u.a. meine Arbeit (siehe u.a. Ihr Schreiben
auf Abgeordnetenwatch Sommer 2011), ich würde mich freuen, falls Sie mir
einen Teil Ihrer erhöhten Bezüge abgeben. Ich bitte darum,
Kunst und Kultur sind Standortfaktoren, - sobald ein Künstler ein Werk geschaffen hat, führt es eine Art Eigenleben, es stärkt und inspiriert andere. Wie kann umgehend durchgesetzt
werden, dass Künstler 1. einen Rechtsanspruch auf eine fachspezifische und
fachkompetente Arbeitsberatung in Jobcentern unabhängig vom Wohnort erhalten, 2. dass
Künstler, deren Arbeitsleistungen weltweit u.a. in Schulen und Universitäten benutzt werden, als Gegenleistung zumindestens eine Grundsicherung als Grundvergütung aus dem Kulturetat erhalten?
Der gegenwärtige SPD-Vorschlag ist nur für Filmschaffende relevant, die kurzzeitig angestellt sind.
Sehr geehrter Herr Kulick,
vielen Dank für Ihre Fragen über Abgeordnetenwatch. Damit greifen Sie die Fragen von Frau I. E. auf, zu denen ich zuletzt bereits in meiner Antwort am 01. Juni 2012 ausführlich Stellung genommen habe. Sie fragen nun nach wie jeweils ein Rechtsanspruch hinsichtlich einer fachspezifische und fachkompetenten Arbeitsberatung in Jobcentern unabhängig vom Wohnort sowie hinsichtlich einer "Grundsicherung als Grundvergütung aus dem Kulturetat" durchgesetzt werden kann.
Letzteren Vorschlag habe ich schon einige Male gehört und in verschiedenen Diskussionen erfahren, dass er sozialpolitisch kaum durchsetzbar ist.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Arbeitsleistung und die Wertschätzung für eine künstlerische Leistung, gleich welcher Art, Ausdruck finden muss in einer angemessenen Vergütung. Das kann ein Arbeitsentgelt z.B. für eine projektbezogene künstlerische Tätigkeit an Schulen oder Museen etc. sein oder natürlich ein vereinbartes Honorar. Diese Gegenleistung ist vom Auftraggeber, Nutzer oder Arbeitgeber zu erbringen.
Die öffentliche Hand, also der Steuerzahler, wäre der falsche Adressat. Bitte lesen Sie dazu auch meine Ausführungen im erwähnten Beitrag auf Abgeordnetenwatch vom 1. Juni 2012 nach.
Ihre Frage nach einem Rechtsanspruch auf fachspezifische und fachkompetente Arbeitsberatung unabhängig vom Wohnort möchte ich wie folgt beantworten:
Nach den bestehenden sozialrechtlichen Regelungen gibt es nach § 14 SGB I bereits einen generellen Beratungsanspruch als Rechtsanspruch. Zuständig für die Beratung sind danach grundsätzlich die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind, dass heißt also im Fall der Arbeitsberatung die zuständige Arbeitsagentur oder das Jobcenter.
Zum wiederholten Male möchte ich aber gerne auch noch einmal auf das so genannte "Berliner Modell" hinweisen:
Wie Sie wissen, war es mir - gemeinsam mit dem Berufsverband Bildender Künstler Berlin e.V. - gelungen, für Künstlerinnen und Künstler in der Region Berlin-Brandenburg eine besondere Beratungspraxis zu etablieren. Für dieses Projekt konnte ich nach langen Verhandlungen auf die Unterstützung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg zählen. Mit dem "Berliner Modell" stehen wie Sie wissen in ausgewählten Berliner und Brandenburger Jobcentern speziell geschulte und besonders gut vernetzte Fallmanager zur Verfügung, die als "Hausspezialisten" die besondere Lebens- und Erwerbssituation von Künstlerinnen und Künstlern im ALG II-Bezug erfassen und ihnen beratend und unterstützend zur Seite stehen.
Die Einführung des "Berliner Modells" wurde von Informationsveranstaltungen begleitet. In mindestens fünf Berliner Jobcentern, darunter z.B. Mitte und Kreuzberg/Friedrichshain, besteht dieses besondere Angebot. Sollte es diesbezüglich zu Problemen kommen, können Sie sich direkt an die Regionaldirektion Berlin Brandenburg der BA wenden, welche sich in der Friedrichstraße 34 befindet.
Mit freundlichem Gruß
Ihre
Angelika Krüger-Leißner, MdB