Frage an Angelika Krüger-Leißner von Alfred S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte, liebe Angelika Krüger-Leißner,
ich beziehe mich auf Ihre Antwort auf abgeordnetenwatch.de von 22.03.2012.
Dort sagen Sie sinngemäß dass eine Arbeitsloser schnellstmöglich aus eignen Mitteln seinem Lebensunterhalt bestreiten soll. Wenn ich Sie falsch zitiert haben soll bitte ich um Entschuldigung.
Ich habe Anspruch auf ALG I, die Agentur für Arbeit sieht es anders deswegen liegt mittlerweile eine Klage beim Bundessozialgericht. Wann das Hauptverfahren stattfindet steht nach 10 Monaten in dem Sternen. Da ich 19 Monate Rechtstreit wegen Bafög hinter mir habe, kenne ich mittlerweile das übliche „Antragsprozedere“.
Meine Arbeitslosigkeit wollte ich mittels Gründerzuschuss beenden. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch darauf. Ein Antrag ist aussichtslos, da ich der Willkür desselben Beamten ausgeliefert bin, de facto müsste ich vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
Könnten Sie mir erklären was Sie unter Schnellstmöglich verstehen? Was ist der Unterschied zwischen einem Rechts- und einem Beamtenstaat? Wenn die BRD ein Rechtsstaat ist wieso ist der Gründerzuschuss per Gesetz der reinen Willkür eines Beamten ausgeliefert ohne Rechtsanspruch? Ohne Gericht habe ich noch nie etwas bewilligt bekommen.
Mir ist durchaus bewusst dass meine Zeilen polemisch herüberkommen. Vor meiner Studium habe ich 10 Jahre in Bayern gearbeitet Steuern und Sozialbeiträge bezahlt und nun werde ich mit Wissen der Politik von allen Seiten schikaniert.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Schmidt