Frage an Angelika Krüger-Leißner von Dr. Joachim L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Krüger-Leißner,
es mehren sich die Stimmen von Politikern, die im sachlichen Zusammenhang mit dem Kommunikationsmedium Internet die Grundlage unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung, das Grundgesetz, in Teilen in Frage (zu) stellen (scheinen). Ihr Parteikollege Thomas Jurk ist mit einer Äußerung zur Bekämpfung der Verbreitung von kinderpornographischen Material aufgefallen - und Sie werden mit folgender Aussage zitiert:
„In Deutschland ist manches schwieriger als in anderen Ländern. Wir haben starke Grundrechte in unserem Grundgesetz verankert, aber die hindern uns manchmal einfache, klare Lösungen zu finden. Als ich gehört habe, wie die Franzosen das Problem der Piraterie lösen wollen, habe ich mich gefragt, warum wir das nicht hinbekommen. [...] man [muss] die Rechteinhaber schützen, und zwar so, dass jeder, der das Internet nutzt, es auch versteht. Der Schutz muss wirksam und konsequent sein. Wir neigen immer dazu, komplizierte Lösungen zu finden, während die französische eine simple Lösung ist, die auf den ersten Blick einleuchtet.“
Meinen Sie, daß Rechtssicherheit und Schutz z. B. im Internet dadurch erreicht werden kann, daß die Sicherheit, die die Rechtsgrundlage des Grundgesetzes allen Bürgern bietet, in Gesetzgebungsverfahren mißachtet oder situationsbedingt und fallweise verändert bzw. außer Kraft gesetzt wird?
Welchen Wert und Geltungsraum messen Sie den im Grundgesetz gegebenen Grundrechten und Normen bei, vorausgesetzt, die von ihnen gewünschten "simplen" sowie "klaren" (und wirksamen) Lösungen zum Schutz von kommerziellen Partikularinteressen sind - wie die französische Lösung - nicht konform mit unserer Verfassung?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Joachim Losehand
Sehr geehrter Herr Dr. Losehand,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meiner Äußerung zum französischen sogenannten Three-Strikes-Modell. Wie so häufig bei isolierten Zitaten geht der gesamte Interview-Kontext dabei verloren, insbesondere diejenigen Passagen, in denen ich auf die verfassungsrechtlichen Problematik hingewiesen habe.
Ihre Frage gibt mir die Möglichkeit, meine Position noch einmal unmissverständlich klarzustellen.
Ich bitte Sie, meine Ausführungen in meiner Antwort auf die Frage von Herrn Fabian Grießler vom 06.08.2009 nachzulesen, der sich mit dem gleichen Anliegen an mich gewandt hatte.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Krüger-Leißner