Frage von Bernd L. • 06.08.2009
Frage an Angelika Krüger-Leißner von Bernd L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Krüger-Leißner,
Seit März 2002 haben Arbeitslose mit Anspruch auf Lohnersatzleistungen Recht auf einen Vermittlungsgutschein (VGS).
Meine Lebensgefährtin bekommt keine Lohnersatzleistungen da ich mit einigen "Euros" über den Satz verdiene. Wir hätten schon viele Arbeitsstellen haben können, aber leider nur mit besagten "Schein". Sind diese Menschen, Menschen 2. Klasse und haben das Recht auf Arbeit und Selbstverwirklichung verwirkt.
Ich sehe darin ein Verstoß gegen das Grundgesetz!
Nun meine Frage:
Warum bekommen nur Arbeitslose mit Anspruch auf Lohnersatzleistungen einen Vermittlungsgutschein?
Mit freundlichen Grüssen
Bernd Lehmann
Antwort ausstehend von Angelika Krüger-Leißner SPD