Warum haben Sie gegen das „Zustrombegrenzungsgesetz“ gestimmt?
Sehr geehrte Frau Glöckner,
ich möchte gerne wissen warum Sie gegen das „Zustrombegrenzungsgesetz" gestimmt haben. Und warum Sie des öfteren gegen „Verbesserungen für die innere Sicherheit“ stimmten?
Ein Großteil der Bürger wünscht sich mehr Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland und versteht wahrscheinlich nicht Ihre haltung zu diesen Gesellschaftlichen relevanten Themen.
Würden Sie auch hier kurz dazu Stellung nehmen?

Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihr Schreiben in dem Sie sich auf die Abstimmung zum Zustrombegrenzungsgesetz im Deutschen Bundestag am 31.Janaur 2025 beziehen. Gerne erläutere ich Ihnen, weshalb ich gegen dieses Gesetz gestimmt habe.
Im Rahmen der Debatte um die Migrationspolitik hat die CDU/CSU Fraktion auf die Stimmen der AfD-Fraktion gesetzt, um Mehrheiten für ihre Forderungen zu erhalten. Dies ist ein nicht zu akzeptierender Tabubruch.
Bereits am Mittwoch, den 29. Januar 2025 hat die CDU/CSU einen Entschließungsantrag zur Migrationspolitik in den Bundestag eingebracht. Wohlwissend, dass die demokratische Mitte des Parlaments diesen Antrag nicht zustimmen wird, setzte die Union auf die Zustimmung der AfD, um eine Mehrheit für ihren Antrag zu erreichen. Dabei ist dieser Antrag nicht nur undurchdacht, sondern verstößt auch gegen geltendes Recht.
Dauerhafte Grenzkontrollen oder die grundsätzliche Zurückweisung Schutzsuchender an den deutschen Binnengrenzen, so wie von der Union vorgeschlagen, sind europarechtswidrig und können schlichtweg nicht umgesetzt werden. Die Pläne der Union untergraben dabei die Fundamente der europäischen Zusammenarbeit. Gerade jetzt, wo es so dringend auf Europas Einheit und Stärke ankommt, ist die Zusammenarbeit mit unseren Partnern in der Europäischen Union wichtiger denn je. Die SPD-Bundestagsfraktion hat Friedrich Merz monatelang immer und immer wieder Gespräche zu notwendigen Gesetzen in der Innenpolitik angeboten. CDU und CSU waren es, die sämtliche Gesprächsangebote ausgeschlagen haben.
Dabei wäre es möglich, schnell zu handeln, indem die bereits auf europäischer Ebene beschlossene Reform der europäischen Asylpolitik oder die von der Union im Bundesrat blockierten Sicherheitsgesetze umgesetzt werden.
Um eine Mehrheit für das Zustrombegrenzungsgesetz zu erreichen, setzte die Union am Freitag, den 31. Januar 2025 erneut auf die Stimmen der AfD. Das Gesetz sieht unter anderem vor, den Familien Nachzug für subsidiär Schutzberechtigte, also für Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen, zu beenden. Die pauschale Beendigung des Familiennachzugs ist nicht rechtskonform. Darauf haben das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht in verschiedener Rechtsprechung hingewiesen. Das Gesetz hat keine Mehrheit bekommen, da sich die demokratische Mitte im Deutschen Bundestag durchsetzen konnte und, so wie ich und meine Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, gegen dieses Gesetz stimmte.
Wir, die Abgeordneten der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, wären damit einverstanden gewesen, den Gesetzentwurf zurückzuüberweisen an den zuständigen Ausschuss und Gespräche zu führen. Allerdings nur zusammen mit all den notwendigen und wichtigen Sicherheitsgesetzen und den Gesetzen zur Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik, die SPD und Grüne eingebracht haben. Das hatte die Union abgelehnt.
Wir von der SPD-Bundestagsfraktion waren und sind weiterhin bereit vertrauensvolle Gespräche unter Demokratinnen und Demokraten auf Augenhöhe zu führen.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Glöckner, MdB