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Angelika Glöckner
SPD
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Frage von Thomas N. •

Zur Natur gehören u. a. Tiere. Warum soll ich Ihre Partei wählen, wenn ich möchte, dass viel mehr für Tiere und deren Schutzgesetze getan wird?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.

vielen Dank für Ihr Schreiben in dem Sie auf das wichtige Thema des Tierschutzes aufmerksam machen.

Das Tierwohl und der Tierschutz sind mir als Abgeordnete ebenso wie meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag ein wichtiges Anliegen. In den geplanten Änderungen im Tierschutzgesetzt wollen wir entscheidende Verbesserungen vornehmen. Wir nehmen damit das im Grundgesetz verankerte Staatsziel des Grundgesetzes ernst und setzen ein deutliches Zeichen zum Schutz der Tiere. Nach der parlamentarischen Sommerpause beginnen die Beratungen zur Novellierung des Tierschutzgesetztes.

Das Tierschutzgesetz gilt für alle Tiere in Deutschland. Die geplanten Änderungen umfassen mit dem Online-Handel, der Heim- und der landwirtschaftlichen Tierhaltung sowie der Haltung von Wildtieren in Zirkussen wichtige Bereiche. Zu den wichtigsten Änderungen gehören unter anderem Maßnahmen zum Schutz von Tieren in reisenden Zirkusbetrieben sowie die Reduktion der Zahl „nicht-kurativer“ Eingriffe wie etwa die Reduktion des Schwänzekürzens bei Ferkeln und Lämmern. Auch sind effektivere Straf- und Bußgeldvorschriften bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz vorgesehen.

Mit diesen Verbesserungen verfolgen wir das Ziel, Tiere konsequent vor Schmerzen, Leiden und Schäden schützen. Für Tiere in der Landwirtschaft werden bestimmte Eingriffe sehr stark reguliert oder ganz untersagt wie etwa das Schwänzekürzen bei Lämmern. Den Kontrollbehörden stehen künftig zusätzliche Instrumente zum Vollzug des Tierschutzrechts zur Verfügung. Auch dadurch wird der Tierschutz weiter gestärkt. Die vorgesehen verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen hilft den Behörden dabei, systemische Mängel (z.B. mangelhafte Betäubungsgeräte) aufzudecken.

Bei Qualzucht werden entscheidende Verbesserungen vorgenommen. Hierzu wird eine Symptomliste erstellt, welche häufige Leiden von Tieren in Folge von Qualzucht aufzeigt. Die Symptomliste soll insbesondere Züchterinnen und Züchtern helfen, zu erkennen, ob eine geplante Zucht gegen das Qualzuchtverbot verstößt. Damit stellen wir sicher, dass die Zucht zu keinen Leiden durch bestimmte Merkmale führt. 

Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werde ich mich für die Novellierung des Gesetzes stark machen, um den Tierschutz in wichtigen Bereichen deutlich voranzubringen. 

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Glöckner, MdB

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