Sehr geehrte Frau Glöckner, sind Sie für die elektr. Patientenakte? Wer ist Ihres Erachtens für die Integrität und den Schutz vor unbefugter Einsicht o.Änderung der Daten verantwortlich?
mfG G. Sc.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur elektronischen Patientenakte (ePA). Seit 2021 haben gesetzlich Versicherte auf Wunsch die Möglichkeit, ihre Gesundheitsdaten sicher zentral verfügbar zu haben. Die elektronische Patientenakte ist das moderne Kernstück der digitalen Gesundheitsversorgung von heute und morgen.
Die Hoheit über die Daten liegt alleine bei den Patientinnen und Patienten. Sie entscheiden selbst, welche Ärztinnen und Ärzte Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitsakte bekommen und welche nicht. Auch entscheiden Patientinnen und Patienten, welche Daten in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden und welche nicht. Darüber hinaus dürfen die Daten nur verschlüsselt gespeichert werden.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesdatenschutzbeauftragte wurden in das Verfahren eingebunden. Es wurde darauf geachtet, dass der Datenschutz ausreichend gesichert ist. Die Einzelheiten zum Datenschutz regelt ein Patienten-Datenschutz-Gesetz, das der Deutsche Bundestag beschlossen hat.
Sensible Gesundheitsdaten wie Befunde, Diagnosen, Medikationen oder Behandlungsberichte werden so bestmöglich durch klare Regeln für Datenschutz und Datensicherheit geschützt. Patientinnen und Patienten sollen zudem die Möglichkeit haben, über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der elektronischen Patientenakte gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen darf.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Glöckner