Frage an Angelika Glöckner von Jürgen W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Nachfragen an Frau Abgeordnete Angelika Glöckner zur Antwort vom 26.01.2021
1. Welche systemischen Fehler bzw. Defizite haben Sie konkret im NATO-Truppenstatut nebst Zusatzabkommen eruiert, die zu überprüfen und zu beseitigen wären?
2. Weshalb soll -ausgehend vom Urteil des US-Militärgerichts in Ramstein zu einem öffentlichen Verkehrsunfall mit Todesfolge- das NATO-Truppenstatut in toto überprüft werden?
3. Worüber soll der von Ihnen beschriebene "Dialog- und Abstimmungsprozess" national intern als auch mit anderen NATO-Staaten thematisch konkret geführt werden?
4. Warum haben Sie Ihr Interpellationsrecht als MdB nicht genutzt, um mit einer Anfrage an die Bundesregierung offiziell klären zu lassen, ob eine Modifizierung des NATO-Statuts nebst Zusatzabkommen beabsichtigt ist?
Sehr geehrter Herr Weidemaier,
ich danke Ihnen für Ihre ergänzende Nachfrage und freue mich, dass Sie sich so intensiv mit dem NATO-Truppenstatut beschäftigen.
Das NATO-Truppenstatut vom 19.06.1951 bildet in Verbindung mit dem Abkommen vom 18.03.1993 die Grundlage für die Stationierung verbündeter Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist wesentlich für die Einbindung Deutschlands in das westliche Verteidigungsbündnis und somit zentral für die Sicherheit Deutschlands und Europas.
Über die Bedeutung des NATO-Truppenstatuts in verteidigungspolitischer Hinsicht hinaus, hat sich mit den in Deutschland stationierten Streitkräften ein sehr enges partnerschaftliches Verhältnis entwickelt. Wie ich bereits in meiner Antwort auf Ihre vorausgehende Frage ausgeführt habe sehe ich dies als große soziale und kulturelle Bereicherung.
Bei der von mir gemeinsam mit meinem Fraktionskollegen Gustav Herzog und dem SPD-Landtagsabgeordneten Daniel Schäffer angestoßenen Initiative zur Überarbeitung des NATO-Truppenstatuts geht es zunächst um eine Evaluation und ggf. darauf aufbauende punktuelle Weiterentwicklung. Dabei sollten die bisherigen Erfahrungen einfließen und getroffene Regelungen weiterentwickelt werden. Dies soll Inhalt des angedachten Dialog- und Abstimmungsprozesses sein.
Im Hinblick auf die Irritationen, die in Bezug auf das von einem US-amerikanischen Militärgerichts getroffenen Urteils nach einem tödlichen Verkehrsunfall aufkamen, geht es nicht um etwaige „systemische Fehler oder Defizite“ wie Sie es nennen, sondern um die spezielle Frage der zuständigen Gerichtsbarkeit. Dies ist eine isoliert zu betrachtende Einzelfrage und nicht eine Frage, die das gesamte Truppenstatut betreffen würde. Ich denke, dass dieses Beispiel zeigt, dass es durchaus Anlass gibt, hierüber stellenweise zu diskutieren und gemeinsam mit unseren Bündnispartnern über neue Wege nachzudenken. Ich weise gerne nochmal darauf hin, dass wir am Beginn eines langwierigen Dialogprozesses stehen.
In parlamentarischer Hinsicht ist eine förmliche parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung (Interpellation) in diesem Zusammenhang meines Erachtens kein geeignetes Instrument, um in der Sache weiterzukommen. Vielmehr erachte ich das Gespräch und den Austausch mit den zuständigen Fachpolitikern und Fachpolitikerinnen und der Fraktionsspitze als einen konstruktiven Weg, um eine gemeinsame Einschätzung zu entwickeln.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Glöckner