Frage an Angelika Glöckner von Ulrike Z. bezüglich Energie
Sehr geehrte Frau Glöckner, mich beunruhigt die Entscheidung, ob wirklich ab 1/21 voll funktionsfähige PV Anlagen nicht mehr betrieben und abgebaut werden müssen? Erstens steht das ja völlig im Widerspruch zur allmählichen Veränderung der Nutzung der Energien, dann frage ich mich auch , was mit dem Müll entsteht? Das ist mir so unklar, dass ich mich an Sie wende. wie stimmen Sie ab zur EEG Novelle?
Sehr geehrte Frau Zocher,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Die SPD-Bundestagsfraktion hat das Ziel, die ausgeförderten Anlagen, also jene, die nach 20 Jahren aus der EEG-Vergütung fallen, weiterhin am Netz zu halten. Die technisch meist einwandfreien Anlagen liefern einen unverzichtbaren Beitrag zur Stromversorgung aus erneuerbaren Energien. Es wird von keiner Seite gefordert, dass funktionsfähige Photovoltaikanlagen nach der 20-jährigen Förderdauer keinen Strom mehr in das Stromnetz einspeisen dürfen. Es würde weder in ökologischer noch in wirtschaftlicher Hinsicht Sinn machen, diese Anlagen von der Einspeisung auszunehmen.
Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass es für die Anlagenbetreiber wirtschaftlich bleibt, ihre Anlage weiterzutreiben. Das erreichen wir im Wesentlichen dadurch, dass der Eigenverbrauch dieser Anlagen von Abgaben und Umlagen, also auch von der EEG-Umlage, befreit bleibt bzw. zukünftig befreit wird, so wie es auch die neue EU-Erneuerbare -Energien-Richtlinie vorsieht.
Vor allem durch den Eigenverbrauch, aber auch durch die Einnahmen aus dem ins Netz eingespeisten Strom wären die Anlagen nach wie vor rentabel, sie würden andere Stromverbraucher nicht belasten und trügen damit zur Erhöhung der Akzeptanz für verbrauchsnahe erzeugten erneuerbaren Strom bei. Allerdings müssen sich die Anlagen störungsfrei in die Bilanz des Stromnetzes integrieren lassen. Daher muss es ein Erfassungs- und Steuerungssystem geben.
Bei den gegenwärtigen parlamentarischen Verhandlungen geht es vor allem darum, zu welchen Konditionen die Anlagenbetreiber künftig ins Netz einspeisen oder ihren Stromertrag jeweils in Eigenverbrauch und Netzeinspeisung aufteilen. Über diese Rahmenbedingungen verhandelt die SPD-Fraktion derzeit mit der Fraktion von CDU und CSU. Dabei geht es beispielsweise um die Frage, wie hoch der eingespeiste Strom vergütet wird und ob ein Messgerät installiert werden muss, um Eigenstrom und Netzeinspeisung messbar und steuerbar zu machen.
In Kürze wird der Entwurf für ein Elektroaltgerätegesetz vorliegen. Darin soll auch die Verwertung alter Photovoltaik-Module enthalten sein. Meine Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion und ich als Abgeordnete werden dafür eintreten, dass Bestandteile wie Batterien und Photovoltaik-Module in Deutschland angemessen wiederverwertet bzw. entsorgt werden müssen. Ein Verbot der Einspeisung nach der Förderung oder eine Verpflichtung zur Stilllegung ist auch hier nicht vorgesehen. Vielmehr wird derzeit ein Marktintegrationsmodell für ausgeförderte Anlagen entwickelt, über das in den nächsten Monaten entschieden werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Glöckner