Frage an Angelika Glöckner von Erwin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Journalisten angeklagt werden nur weil sie steuerbetrug, von dem die Regeierung im übrigen schon lange weiss, aufdeckt?
Sehr geehrter Herr S.,
bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Aufgrund eines technischen Defekts habe ich erst jetzt Ihre Anfrage erhalten und erst vor kurzem wurden Fortschritte erzielt.
Leider kann ich den Hintergrund Ihrer Aussage nur erahnen, vermute aber, dass es um den CumEx Skandal und die Ermittlungen darum geht. Wie Sie sicherlich wissen, haben wir am 21. März das Geschäftsgeheimnisgesetz verabschiedet. Es beinhaltet einen guten Ausgleich zwischen dem berechtigten Interesse von Unternehmen auf Geheimhaltung und dem öffentlichen Interesse auf Offenlegung bei missbräuchlichen Verhalten.
Der CumEx Skandal und die Ermittlungen gegen den aufdeckenden Journalisten fiel zeitlich im Dezember genau auf die abschließenden Verhandlungen im Ausschuss. Die SPD hat maßgeblich im parlamentarischen Prozess dafür gesorgt, dass der Gesetzesentwurf erheblich geändert wurde. So haben wir nicht nur dafür gesorgt, dass Betriebsräte geschützt wer-den, sondern haben ganz bewusst einen Ausnahmetatbestand für Journalisten eingefügt. Somit sind Ermittlungen gegen Journalisten wegen sogenannter Anstiftung zum Verrat im Rahmen von Recherchen weitestgehend ausgeschlossen.
Dieses Gesetzesvorhaben zeigt stellvertretend, wie wichtig Sachverständigenanhörungen sind und dass das Parlament handlungsfähig ist und praxistaugliche Gesetze erlässt.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Glöckner