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Angelika Glöckner
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Frage von Reinhard G. •

Frage an Angelika Glöckner von Reinhard G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Angelika Glöckner,

das Bundeskabinett plant Tornados und Bundeswehrsoldaten in den Krieg nach Syrien zu schicken.

Ist dieser geplante Militäreinsatz gegen den IS mit der Regierung in Damaskus abgesprochen?

Falls das nicht der Fall ist: Würde sich nicht der Syrische Staat dadurch angegriffen fühlen? Könnte er dann nicht sein Recht auf (kollektive) Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta wahrnehmen?

Sollte es nicht Bedingung für solch einen Einsatz sein, dass die Rechtslage eindeutig ist und von allen Seiten auch so anerkannt wird? Könnten nicht sonst auch Militärische Einsätze von anderer Seite die Folge sein?

Wer ist genau für die Anschläge in Paris verantwortlich? Das sollte noch polizeilich aufgeklärt und die Verantwortlichen gefunden werden. Weder Frankreich noch Deutschland sollten in Syrien militärisch aktiv werden! Sind nicht alle Militäraktionen auf dem Territorium eines Staates ohne dessen ausdrückliche Zustimmung völkerrechtswidrig?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Großmann,

Der syrische Staat ist in seiner jetzigen Form de facto nicht mehr existent. Das Assad-Regime hat die Kontrolle über weite Teile des Landes verloren. Dort herrscht nun der sogenannte Islamische Staat. Die Terrororganisation wird eigentlich „Daesh“ genannt, auch um ihr nicht die Aufwertung eines Staates zukommen zu lassen. Diese Organisation zieht eine Spur der Verwüstung durch die gesamte Region. Deshalb wurde eine internationale Allianz von nunmehr 64 Staaten gegen Daesh gegründet. Mit den Terroranschlägen vom 13.11.2016 in Paris hat Frankreich auf Grundlage zweier Verträge unsere Unterstützung erbeten. Zuallererst hat sich Frankreich auf das Recht auf kollektive Selbstverteidigung nach Paragraph 51 der Charta der Vereinten Nationen berufen. Gestützt wurde das durch mehrere Resolutionen der Vereinten Nationen, nach denen Daesh als eine weltweite Gefahr für den Frieden und Sicherheit eingestuft wurde. Dies rechtfertigt völkerrechtlich das Vorgehen gegen die Terrororganisation. Des Weiteren hat sich Frankreich, als Mitglied der Europäischen Union, auf den Artikel 42 Absatz 7 des Lissabon-Vertrages berufen. Dieser Artikel beschreibt die Beistandspflicht aller anderen EU-Mitgliedsstaaten. Bezüglich Ihrer Frage der Zustimmung des syrischen Regimes, möchte ich darauf hinweisen, dass das Mandat sich ausschließlich gegen die Terrororganisation Daesh richtet. Entsprechend sind alle Einsätze auf dem Gebiet, über das das Regime die Kontrolle verloren hat. Selbstverständlich wird in Anbetracht der Menge von Akteuren in der Region ein hohes Maß an Abstimmung erforderlich. Dies umfasst auch ein Mindestmaß an Abstimmung mit nicht NATO-Staaten. Wir sind uns einig, dass Daesh bekämpft werden muss. Dennoch setzen wir auf einen vernetzten politischen Ansatz, indem Bundesminister Frank-Walter Steinmeier größte Anstrengungen für den Friedensprozess unternimmt. Nur wenn wir den Nährboden für Terrorristen bekämpfen, können wir auch Ruhe und Frieden nachhaltig wiederherstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Glöckner, MdB

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