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Angela Freimuth
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Frage von Malte D. •

Frage an Angela Freimuth von Malte D. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Freimuth,

ich habe ein paar hochschulpolitische Fragen:

1. Viele konsekutive Masterprogramme sind mit obligatorischen Mindestnoten versehen, wodurch Bachelor-AbsolventInnen, die diese nicht erreicht haben, von diesen Programmen praktisch lebenslang ausgeschlossen sind. Was halten Sie davon?

2. Welchem Zweck dienen die Mindestnoten Ihrer Meinung nach? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass solche Mindestnoten dazu dienen, vermeintlich ungeeignete BewerberInnen vom Studium fernzuhalten? Inwieweit eignen sich Noten überhaupt als Selektionsmittel?

3. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, statt der Mindestnoten Wartezeit für konsekutive Masterstudiengänge, wie bereits bei Bachelorstudiengängen, als Vergabekriterium für Studienplätze einzuführen?

Mit freundlichen Grüßen
Malte Dierwald

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Sehr geehrter Herr Dierwald,

vielen Dank für Ihre Fragen. Gerne komme ich Ihrer Bitte um Beantwortung nach.

1. Viele konsekutive Masterprogramme sind mit obligatorischen Mindestnoten versehen, wodurch Bachelor-AbsolventInnen, die diese nicht erreicht haben, von diesen Programmen praktisch lebenslang ausgeschlossen sind. Was halten Sie davon?

In der Tat sind einige Masterstudiengänge mit einem Numerus Clausus belegt. Die Zulassungsbeschränkung ergibt sich jedoch nicht willkürlich, sondern aus den Aufnahmekapazitäten der Hochschulen. Der Numerus Clausus ist ein objektives Zulassungsverfahren. Mir sind bislang keine Beispiele bekannt, in denen Bachelor-Absolventen ein Leben lang von einem Master-Studium ausgeschlossen sind. Der Wechsel an eine Hochschule ohne NC für das betreffende Fach steht den Absolventen offen. Sollten Ihnen andere Informationen vorliegen, wäre ich für eine Mitteilung dankbar. Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass die Nachfrage nach einem Masterstudiengang insgesamt größer als erwartet ist. Deshalb müssen wir gemeinsam mit den Hochschulen mehr Masterstudienplätze schaffen.

2. Welchem Zweck dienen die Mindestnoten Ihrer Meinung nach? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass solche Mindestnoten dazu dienen, vermeintlich ungeeignete BewerberInnen vom Studium fernzuhalten? Inwieweit eignen sich Noten überhaupt als Selektionsmittel?

Wie schon zu Frage 1 ausgeführt, gibt es nicht an allen Hochschulen ausreichende Kapazitäten, um alle anfragenden Bewerberinnen und Bewerber für einen Masterstudienplatz aufzunehmen. An einzelnen Hochschulen und in einzelnen Studiengängen ist die Nachfrage sogar überdurchschnittlich hoch. Die Heranziehung der bisher von den Studierenden erbrachten Leistungen im Studium sind ein grundsätzlich nachvollziehbares Kriterium der Steuerung an der jeweiligen Hochschule. Eine Studienplatzvergabe auf der Grundlage dieser vorm Studierenden selbst erbrachten Leistungen ist auch eine Anerkennung für diese Leistungen und nicht ein Instrument der Verhinderung.

3. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, statt der Mindestnoten Wartezeit für konsekutive Masterstudiengänge, wie bereits bei Bachelorstudiengängen, als Vergabekriterium für Studienplätze einzuführen?

Die Ausgestaltung der Zulassung liegt in der Entscheidungsbefugnis der Hochschulen, dort können unterschiedliche Zulassungskriterien definiert und auch den Anforderungen in den einzelnen Studiengängen profilbildend Rechnung getragen werden. Da der Übergang von Bachelor und Master grundsätzlich darauf angelegt ist, dass eine Phase des Arbeitens die beiden Studienabschnitte trennt, kann eine Berücksichtigung dieses Abschnittes als "Wartezeit" ein ergänzendes sinnvolles Entscheidungskriterium zum Numerus Clausus. Ein genereller Ersatz des NC durch Wartezeit halte ich nicht für sinnvoll, da gegebenenfalls auch dann noch ergänzende Kriterien herangezogen werden müssten und im Übrigen alle Bewerberinnen und Bewerber gezwungen würden, das Studium zwischen Bachelor und Master auszusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Freimuth

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