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Angela Freimuth
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Frage von Jana B. •

Wie stehen Sie zum Selbstbestimmungsrecht von Frauen und der Abschaffung von §218 in diese Legislaturperiode?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau B.

als Landtagsabgeordnete habe ich nicht über die Regelungen des Strafgesetzbuches und damit auch nicht über eventuelle Änderungen zum  §218StGB zu entscheiden, gleichwohl will ich Ihnen meine persönliche Haltung kurz skizzieren.

Unser Grundgesetz schützt Leben und körperliche Unversehrtheit und auch das Selbstbestimmungsrecht.  Bei ungewollten Schwangerschaften oder dem Wunsch nach einem Abbruch einer Schwangerschaft sind diese Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit des Ungeborenen und der Schwangeren und das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren miteinander abzuwägen. 

Ich konnte in den 1980er Jahren und auch immer wieder danach die leidenschaftlichen Diskussionen verfolgen und erachte die heutige Regelung im Grunde nach für angemessen.  Die Regelungen tragen im Großen und Ganzen auch meiner Güterabwägung Rechnung.   Sie stellt grundsätzlich klar, dass auch ein ungeborenes Leben unter dem Schutz des Grundgesetzes und des Strafgesetzbuchs steht, zwingt aber eine Frau nicht dazu, eine Schwangerschaft gegen ihren Willen fortzusetzen, insbesondere wenn eine ungewollte Schwangerschaft auf eine Straftat zurück geht oder mit einer Gefährdung des Lebens und der Gesundheit verbunden wäre.  Die bestehenden Regelungen eröffnen der Schwangeren medizinische und psychosoziale Information, Beratung und Unterstützung, damit sie eine informierte und insbesondere freie Entscheidung in dieser sehr persönlichen, individuellen Situation treffen kann.  

Allerdings können wir mit Blick auf die Unterstützung der Schwangeren auch nach der 12. Schwangerschaftswoche und nach der Geburt noch Einiges verbessern. Vielleicht sehen sich dann zunehmend weniger Frauen in einem so massiven Konflikt, der sie - egal wie sie sich entscheiden - ihr weiteres Leben begleitet. 

Mit freundlichen Grüßen, Angela Freimuth

 

 

 

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