Hallo Frau Freimuth, sind Sie für ein AfD-Verbot und würden Sie sich dafür beim Bundesverfassungsgericht einsetzen?
Bitte entschuldigen Sie die späte Beantwortung.
Es ist ein Wesensmerkmal unserer Demokratie, den Wettbewerb der politischen Parteien und Programme zu garantieren. Ein Parteienverbot darf also nicht dazu dienen, sich noch so missliebiger politischer Konkurrenz zu erwehren. Deshalb sind die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot in der Bundesrepublik Deutschland sehr hoch. Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will. Es ist also nicht ausreichend, dass oberste Verfassungswerte in politischen Meinungsäußerungen in Zweifel gezogen, abgelehnt oder nicht anerkannt werden. Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen.
Bei vielen Äußerungen von AfD-Politikern sehe ich persönlich dafür deutliche Anhaltspunkte. Und das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Die AfD-Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Allerdings haben die früheren (gescheiterten) NPD-Verbotsanträge gezeigt, welche hohen Anforderungen an die Beweisführung gestellt werden, wie langwierig diese Prozesse waren und wie sehr die rechtsextremen Populisten die Nichtentsprechung des Verbotsantrags als "Persilschein" und mit Triumphgeheul für sich verbuchten. Deshalb darf man meines Erachtens ein solches Verbotsverfahren nur einleiten, wenn man sich sehr sicher ist, ein solches Verfahren zu gewinnen. Ich bin da leider derzeit noch skeptisch, dass die Anhaltspunkte für Deutschland insgesamt ausreichen.
Wir sind aber verpflichtet, die von dieser Partei angesprochenen ideologischen Einstellungen zu entlarven, ihnen entgegenzutreten und aktiv die Werte unseres Grundgesetzes dagegenzusetzen. Wir müssen aufzeigen, welche menschenverachtende Geisteshaltung sich hinter Begriffen wie Remigration oder Assimilation verbirgt. Hass und menschenverachtende Hetze und Ausgrenzung sind von den Werten unseres Grundgesetzes nicht geschützt!
Auch wenn in unserem Land auch eine AfD den größten Unfug vertreten darf, hat sie kein Recht darauf, dass wir ihnen nicht energisch widersprechen - und zwar nicht nur als Abgeordnete, sondern unter Kollegen, Nachbarn, Vereinsmitgliedern, etc.. Unabhängig von einer Einleitung eines Verbotsverfahrens ist dieser Widerstand notwendig, um extremistischen Tendenzen in unserer Gesellschaft entgegenzuwirken.