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Angela Freimuth
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Frage von Rolf S. •

Frage an Angela Freimuth von Rolf S. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Freimuth,

bereits im Mai hätte sich der Nordrhein-Westfälische Landtag in zweiter Lesung mit der Reform der Rundfunkgebühren im Jahr 2013 beschäftigen sollen. Diese Abstimmung wurde vertagt. Damit die Reform 2013 in Kraft treten kann, muss jedes der 16 deutschen Länderparlamente zustimmen. Auf diese Weise hat NRW bereits den 14. RÄSt gestoppt.

Meine Frage daher lautet: Wie werden SIE über die Reform abstimmen?

Geben Sie mir Gelegenheit, Ihnen ein paar Punkte zu nennen, die gegen diese Reform sprechen:

* Der ursprüngliche Plan von Paul Kirchhof, den Einzug der Gebühren künftig über Steuern oder das Einwohnermeldeamt zu regeln (ähnlich wie bei der Kirchensteuer) ist nicht umgesetzt worden. Die GEZ darf sich mehr denn je intime Daten vom Einwohnermeldeamt holen und wird damit die umfangreichste Datenbank Deutschlands über Haushalte und Firmen.
Dabei würde das Auflösen der GEZ sowohl dauerhaft Kosten sparen als auch das Ansehen des zukünftigen Rundfunkbeitrags in der Bevölkerung steigern.

* Zwar sollen private Haushalte nicht mehr von der GEZ belästigt werden, wohl aber kleine und mittelständische Betriebe. Zudem müssen viele Betriebe (wie etwa Autohändler, in deren Verkaufsmodellen Radios vorhanden sind) mit erheblichen Mehrkosten rechnen.

* ARD und ZDF nehmen ab 2013 deutlich mehr Geld ein, denn die Bandbreite der zahlenden Personen wird viel größer, während die Gebühr weiter bei 17,98 Euro liegt. Was mit den Mehreinnahmen passieren soll, wird nicht vorgegeben.

* ARD und ZDF dürfen weiter Werbung und Sponsoring schalten. Damit ist die Chance vertan, den Öffentlich-Rechtlichen ein Stück Quoten- und Kommerzdruck zu nehmen.

* Inhaltliche Vorgaben bekommen ARD und ZDF überhaupt nicht, obwohl viele Bürgerinnen und Bürger die zunehmende Trivialisierung im Programm der Öffentlich-Rechtlichen kritisieren und daher erst recht eine solche Zwangsgebühr nicht einsehen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schöpe,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich selbstverständlich gerne beantworte.

Auch die FDP-Landtagsfraktion NRW steht dem fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag kritisch gegenüber. Es ergeben sich in der Tat aus dem dort verankerten wohnungs- und betriebsstättenabhängigen Beitragsmodell eine Vielzahl von Mehrbelastungen und Beitragsungerechtigkeiten. Darüber hinaus birgt der vorliegende Entwurf auch umfangreiche Probleme hinsichtlich des Datenschutzes; insbesondere stehen hier die Möglichkeiten, personenbezogene Daten über (private) Dritte zu erlangen unseres Erachtens nicht im Einklang mit dem Direkterhebungsgrundsatz und dem Grundsatz der Datensparsamkeit. Ein solches Beitragsmodell kann daher nicht zu der gewünschten Gebührengerechtigkeit und –akzeptanz führen.

Da aus unserer Sicht jedoch ein geräteabhängiges Gebührenmodell in Ansehung des technischen Fortschritts nicht mehr zweckmäßig ist, hat sich die FDP bereits vor längerer Zeit für eine personenbezogene, moderate Medienabgabe ausgesprochen. Durch dieses geräte- und standortunabhängige Flatrate-Modell würden insbesondere die o.g. Mehrbelastungen ausgeschlossen. Dies ist nach wie vor das von uns präferierte Modell.

Auch was das Thema Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie auch Ihre Bemerkungen zu Werbe- und Sponsoringfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angeht, so liegen wir in unseren Auffassungen sehr nah beieinander. Ein duales Rundfunksystem kann aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion nur funktionieren, wenn Chancengleichheit zwischen den Rundfunkanstalten und –unternehmen herrscht. Während private Rundfunkanbieter indes auf Werbeeinnahmen zur Finanzierung ihres Programms angewiesen sind, ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die rund sieben Milliarden Euro an Rundfunkgebühren staatlich garantiert. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten entwickeln sich aus unserer Sicht durch eine zunehmende Selbstkommerzialisierung, die Ausweitung des öffentlich-rechtlichen Programms auf diverse Spartenkanäle und damit das zunehmende Generieren von zusätzlichen Einnahmen durch Schalten von Werbung, zu ungleicher Konkurrenz für die privaten Sender. Oft scheint es als ginge damit auch die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramms immer weiter verloren. Deswegen fordern auch wir ein werbefreies öffentlich-rechtliches Programm. Das wäre darüber hinaus auch ein herausragendes Alleinstellungsmerkmal, das die Glaubwürdigkeit an einen neutralen, objektiven und unabhängigen Rundfunkanbieter stärken würde. Das wäre nicht nur gut für den Wettbewerb und die Angebotsvielfalt in unserem Land, sondern ebenso gut für den Verbraucher, der mehr Qualität für seine Gebühren erwartet.

Die FDP-Landtagsfraktion hat bereits viele Initiativen zu den angesprochenen Themenbereichen in den Landtag eingebracht. Diese finden sowohl auf der Internetseite des Landtags (www.landtag.nrw.de, Drucksachen: 15/217, 15/219, 15/1320, 15/1321, 15/1919, 15/2255) als auch auf der Homepage der FDP-Landtagsfraktion, auf der unter www.fdp-fraktion-nrw.de noch weitere Informationen zu den angesprochenen Themen unter dem Stichwort „Medien“ abrufbar sind.

Mit freundlichen Grüßen
Angela Freimuth

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