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Anette Kramme
SPD
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Anette Kramme von Wilfried M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Kramme,
am 26. April 2006 gab es in der Bayreuther Stadthalle eine Abschiedsveranstaltung für Ihren Genossen Dr. iur. Mronz, worüber am Folgetag im Nordbayerischen Kurier berichtet wurde (1).
Mich interessiert, ob Sie sich an die Feier erinnern und ob Sie sich als Juristin und Bundestagsabgeordnete mit einer während der Veranstaltung kurz (und gegenüber Dr. Stoiber am 18. Januar 2005 schriftlich: Link 2 ) angesprochenen Problematik u.a. um die Mißachtung der gesetzlichen Schweigepflicht von bayerischen Familienrichtern zu befassen hätten, die u.a. auch von Ihrem Anwaltskollegen Dr. iur. Heike (MdL, CSU) hier -seit 24. Dez. 2011- beschwiegen wird (3).
Sind Sie von der SPD -und als Juristin- an einer Bearbeitung des in "Für unser Land. Für die Landeskinder" am 13.09.2009 auch gegenüber Ministerpräsident Horst Seehofer skizzierten Problemkreises(4) und ggf. an einer Verbesserung der Verhältnisse zugunsten von Familien interessiert?

Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.

1) http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/27_04_2006_Nordbayerischer_Kurier_Mann_draengt_auf_Buehne.pdf
2) vgl. S. 5-8 hier: http://www.bss-by.de/docs/fuerunserland1_2.pdf
3) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jurgen-w-heike/question/2011-12-24/198127
4) S. 1-8 http://www.bss-by.de/docs/fuerunserland1_2.pdf , s.a. Erinnerung vom 5.12.13: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/horst-seehofer/question/2013-12-05/243611

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

ich halte §162 FamFG, der die Mitwirkungspflicht des Jugendamtes regelt, für richtig. Die Anhörung des Jugendamts setzt voraus, dass es vom Gericht über die relevanten Schriftsätze, Dokumente und gutachterlichen Befunde hinreichend informiert wird.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme

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