Weitere Fragen an Anette Kramme
Die Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II richtet sich an den Personenkreis besonders arbeitsmarktferner Menschen.
Die Fachkräftesicherung steht dabei vor großen Herausforderungen.
Die bisherigen Maßnahmen umfassten beispielsweise einen 100-Euro-Bonus pro Kind, eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Abschaffung der EEG-Umlage im Strombereich, einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag in der Steuer, eine höhere Fernpendlerpauschale, Heizkostenzuschüsse sowie das 9-Euro-Ticket und die niedrigere Energiesteuer auf Kraftstoffe
Durch die Inflation mit steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen (insbesondere ausgelöst durch Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine) verzeichnen die Tafeln einen erhöhten Zulauf. Gleichzeitig werden die Lebensmittelspenden knapper.