Frage an Anette Kramme von Bernd R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Kramme,
ich habe Ihre Antwort vom 27. November 2013 auf Fragen des Herrn Friedrich zur vollständigen audiovisuellen Dokumentation von Explorationsgesprächen bei behördlichen Begutachtungen (1) gelesen.
Meine Frage hierzu: Haben Sie sich mit dem Thema inzwischen ernsthaft befaßt oder können Sie mir einen SPD- Abgeordneten benennen, der dies getan hätte (2) ?
Haben solche Gutachten mit der Überprüfbarkeit sorgfältiger ärztlicher bzw. psychologischer Befunderhebung und -z.B. in der Forensik- mit rationaler Therapieplanung und in dem Sozialbereich/ Sozialgesetzbuch zu tun, in dem Sie sich ja auskennen, wie Sie schreiben?
Und haben Sie sich in der Zwischenzeit einmal dafür interessiert, ob in Ihrem Wahlkreis oder auch anderswo Psycho-Fachvertreter bereit sind, ihr gutachterliches Agieren ggf. so auf den Prüfstand stellen zu lassen, wie das z.B. Prof. Nedopil München (3) längst ermöglicht?
Wie soll es weitergehen auf diesem Psycho-Daten-Gebiet, ginge es allein nach Ihnen/ Ihrem Gewissen?
Mit freundlichen Grüssen
B. R.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
(2. Vorsitzender)
1) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/anette-kramme/question/2013-10-29/242486
2) Ihre Genossin und Dipl.Psychologin Kühn-Mengel hatte sich im Januar geäussert, als würde sich in Ihrer Partei noch keiner bereit gefunden haben, der sich ernsthaft mit der Qualitätssicherung auf medizinischem bzw. psychologischem Gebiet befasste: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/helga-kuhn-mengel/question/2016-09-22/272913
3) http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/2013-05-06_AW_Videographie_Professor-Dr-med-Nedopil.pdf
Sehr geehrter Herr R.,
nein, ich habe mich mit der Thematik nicht weiter beschäftigt. Ich begrüße jedoch die Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 3.2.2015 – 14 UF 135/14), wonach einem medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten bei einem Untersuchungstermin bzw. einem Explorationsgespräch des Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson ohne Äußerungs- und Beteiligungsrecht bzw. alternativ eine Tonaufzeichnung zu gestatten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme