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Anette Kramme
SPD
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Frage von Peter S. •

Frage an Anette Kramme von Peter S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Kramme,

und noch eine Frage:

Die Frage der Nebenbeschäftigung von Bundestagsabgeordneten war in dieser Legislaturperiode ein besonderes Thema. Ihre Meinung dazu ist etwas im Nebel geblieben. Dies ist schade, da gerade Sie als praktizierende Rechtsanwältin dazu doch Stellung beziehen sollten. Mir ist durchaus bewusst, dass man als Selbständiger nicht unbedingt sein Geschäft aufgeben kann, wenn man in den Bundestag gewählt wird, da der berufliche Wiedereinstieg nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag ansonsten sehr schwer werden würde. Ich denke aber jeder Ihrer Wähler hat ein Anrecht darauf zu erfahren, wie hoch Ihre Einnahmen als Rechtsanwältin neben den Bezügen aus dem Bundestag sind. Auch wäre es für den Wähler sehr wichtig zu wissen, wie viele Stunden Sie pro Woche für Ihre Kanzlei arbeiten. Finden Sie nicht, dass die Wähler das Recht haben dies zu erfahren und wenn nicht warum nicht?

Man kann als Bayreuther doch den Eindruck gewinnen, dass Sie sehr intensiv mit Ihrer Kanzlei beschäftigt sind. Auffällig sind dabei auch Ihre Kontakte zur Gewerkschaft. Wenn Sie so häufig Gewerkschaften vertreten, besteht dann nicht auch eine wirtschaftliche Abhängigkeit von diesen Vereinigungen? Wo bleibt in diesen Fällen die Unabhängigkeit, die man als Bürger von einem Abgeordneten erwarten kann? Werden Sie zukünftig dafür kämpfen, dass die Nebeneinkünfte von Abgeordneten für alle Bürger transparent werden und wenn nein warum nicht.

Wie erklären Sie sicht Ihren Listenplatz? Wenn es mich nicht täuscht haben Sie den schlechtesten Listenplatz aller erneut aufgestellt MdBs in Bayern erhalten? Welche Gründe gab es hierfür? Mir ist durchaus bewusst, dass nicht alle meine Fragen bequem sind, aber ich glaube, die von mir gestellten Fragen bewegen auch eine Vielzahl Ihrer Wähler.

Für eine Antwort über kandidatenwatch wäre ich dankbar.

mfg

Peter Sander

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sander,

Die Fragen nach Nebentätigkeiten und –beschäftigungen und deren Intensität sowie nach Interessenvertretung dürfen Abgeordneten mit Recht gestellt werden und müssen glaubwürdig beantwortet werden. Wie wichtig dies der SPD-Fraktion ist, sieht man an dem von uns eingebrachten Gesetz zur Neuordnung über Nebentätigkeitsregeln für Bundestagsabgeordnete, das im Übrigen sowohl von mehreren Abgeordneten der CDU/CSU als auch von der kompletten FDP-Fraktion abgelehnt wurde.

In meiner Kanzlei, in der ich im Übrigen zwei Rechtsanwältinnen beschäftige, bin ich nur in geringfügigem Umfang tätig, ein Tagebuch über die abgeleisteten Stunden führe ich nicht. Sie können mir glauben, dass dadurch mein Mandat in keiner Weise vernachlässigt wird. Meine Abgeordnetentätigkeit steht selbstverständlich im Mittelpunkt.

Zur Frage nach meinem Einkommen ist Folgendes zu sagen: Aus der Höhe der Einnahmen kann meines Erachtens weder auf den Umfang meiner Nebentätigkeit geschlossen werden noch auf den Grad meiner Abhängigkeit von einzelnen Mandaten. Nur bei vollständiger Offenlegung der Mandantenstruktur kann möglicherweise auf Abhängigkeiten geschlossen werden. Dies würde jedoch gegen die anwaltliche Schweigepflicht verstoßen. Der Deutsche Bundestag hat in oben angesprochenem Gesetz eine Staffelung der Einkommenstufen verabschiedet. Sollte ich dem nächsten Deutschen Bundestag angehören, werde ich mich selbstverständlich in die entsprechene Stufe einordnen.

In der Tat vertritt meine Kanzlei im Bereich des Arbeitsrechts nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften. Würde auch die Arbeitgeberseite vertreten werden, dürfte die Glaubwürdigkeit der Kanzlei zu Recht zerstört sein. Ein Abhängigkeitsverhältnis zu den Gewerkschaften besteht jedoch nicht. Die Unabhängigkeit der Abgeordneten ist in Artikel 38 GG geregelt. Dort heißt es: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages […] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Daran halte ich mich. Auf meinen Listenplatz hatte ich leider keinen Einfluss. Allgemein schneidet Oberfranken auf der bayerischen SPD-Landesliste bei den anstehenden Neuwahlen im Vergleich zu den Vorjahren schlechter ab.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme, MdB

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