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Anette Kramme
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Frage von Peter S. •

Frage an Anette Kramme von Peter S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kramme,

nachdem meine letzte Anfrage wg. der Begrenzung auf 2000 Zeichen abgeschnitten wurde noch einmal:

Sie selbst haben die Riesterrente als den entscheidenden Baustein zur Zukunftssicherung der Rentenversicherung beschrieben. Man darf schließlich nicht vergessen, dass mit Einführung der Riesterrente auch das Rentenniveau abgesenkt wurde. Sie haben damals ausgeführt, dass die Alterseinkünfte damit langfristig abgesichert würden.

Wie erklären Sie sich die katastrophale Lage der Rentenversicherungsträger heute gerade einmal vier Jahre nach Einführung der Riesterrente? Die Kassen sind leer, die Schwankungsreserve ist aufgebraucht und die gesetzliche Rente erscheint vielen nur noch eine Auslaufmodell zu sein und nicht eine der Säulen des Sozialstaates. Wie wollen Sie die Rentenversicherung sinnvoll modernisieren und wie kann sichergestellt werden, dass wir Bürger nicht wieder einer Rentenlüge aufsitzen wie 2000 bei der Riesterrente?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Sander

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Sehr geehrter Herr Sander,

zunächst möchte ich klarstellen, dass die Riester-Rente und die gesetzliche Rente getrennt voneinander zu sehen sind. Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, die mit der Rentenkasse an sich nichts zu tun hat.

Das Durchschnittsalter unserer Bevölkerung steigt stetig. In der Gesetzlichen Rentenversicherung kommen immer weniger Beitragszahler auf immer mehr Rentenempfänger. Um die jüngeren Generationen nicht zu überfordern, ist es deshalb unausweichlich, dass die Renten weniger stark steigen als in den vergangenen Jahren. Darüber hinaus wird eine zusätzliche Altersvorsorge gerade für jüngere Menschen notwendig, um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können. Der Staat hilft beim Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge mit Zulagen, Steuervorteilen und Beitragsersparnis in der Sozialversicherung.

Durch die andauernde konjunkturelle Schwächephase sind die Beitragseinnahmen in der Rentenversicherung geringer gestiegen, als anzunehmen war. Die Bundesregierung hat darauf reagiert: Zum 1. Januar 2003 sind folgende Maßßnahmen in Kraft getreten, um die Finanzsituation der Rentenversicherung zu stabilisieren:

- Die vorgeschriebene Reserve der Rentenversicherung wurde von 0,8 Monatsausgaben auf einen Korridor von 0,5 Monatsausgaben (Mindestschwankungsreserve) und 0,7 Monatsausgaben (Höchstschwankungsreserve) abgesenkt.
- Da Solidarität keine Floskel sein darf, wurden Versicherte mit hohen Einkommen verstärkt zur Finanzierung der Rentenversicherung heran gezogen, indem die Beitragsbemessungsgrenze vom etwa 1,8-fachen auf das 2-fache des Durchschnittseinkommens angehoben wurde; sie stieg damit auf 5.100 Euro/Monat in Westdeutschland und 4.250 Euro/Monat in Ostdeutschland. Versicherte mit einem Einkommen in dieser Höhe bezahlen dadurch zwar höhere Beiträge, erwerben aber auch höhere Rentenansprüche.

Durch diese Maßnahmen, die zu keiner Belastung der Rentnerinnen und Rentner führte, konnte der Beitragssatzanstieg halbiert werden; der Beitragssatz stieg somit nur von 19,1 % auf 19,5 % (1997/8: 20,3%).

Bereits mit der Rentenreform 2001 haben wir einen entscheidenden Schritt getan, um die gesetzliche Rente mittel- und langfristig zu akzeptablen Bedingungen für die künftigen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu sichern. Neue Studien zur zukünftigen Entwicklung der Lebenserwartung gehen aber davon aus, dass diese weitaus stärker ansteigen wird als bislang angenommen, was weitere Anpassungen notwendig macht. Denn immer längere Rentenbezugszeiten können nur in engen Grenzen von immer weniger Beschäftigten finanziert werden und führen so zu höheren Belastungen.

Hier ist aber im besonderen Maße der Grundsatz der Generationengerechtigkeit zu beachten. Die Jüngeren dürfen nicht mit zu hohen Beiträgen überfordert werden; denn nur dann haben diese die Möglichkeit, die notwendige eigenverantwortliche ergänzende Altersvorsorge auch zu betreiben. Gleichzeitig muss das Vertrauen der Älteren in eine auskömmliche Rente erhalten bleiben.

- Vor diesem Hintergrund erscheint es maßvoll, bei der Höhe der Rentenanpassung zukünftig auch das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern mit zu berücksichtigen. Durch den sog. Nachhaltigkeitsfaktor wird dieses erreicht. Er wirkt aber nicht voll, sondern überträgt die Veränderungen nur zum Teil auf die Rentner.
- Durch eine Sicherungsklausel wird gewährleistet, dass die Rentenanpassung im Osten mindestens mit dem Wert der Rentenanpassung im Westen erfolgt.
- Mit der Niveausicherungsklausel stellen wir sicher, dass das Rentenniveau auch in Zukunft nicht mehr als notwendig absinkt: Sinkt das Nettorentenniveau vor Steuern in der Prognose unter den Wert von 46 % (bis 2020) bzw. 43 % (bis 2030), so hat die Bundesregierung dem Parlament geeignete Schritte vorzuschlagen, um ein Absinken zu vermeiden.
- Die besondere rentenrechtliche Begünstigung längerer schulischer Ausbildung ist nicht länger zu finanzieren. Die Bewertung der Zeiten mit schulischer Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres (bis zu drei Jahre) mit bis zu 75 % des Durchschnittsverdienstes entfällt für Rentenzugänge ab 2009; für Rentenzugänge in den Jahren 2005 bis 2008 erfolgt eine Abschmelzung.
- Mit der stufenweisen Heraufsetzung der frühest möglichen Inanspruchnahme einer „Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit“ vom vollendeten 60. auf das vollendete 63. Lebensjahr setzen wir ein Zeichen, die übermäßige Frühverrentungspraxis zu beenden und ältere Arbeitnehmer nicht länger aus den Betrieben zu verdrängen. Von einer übereilten Anhebung der Regelaltersgrenze haben wir abgesehen, da die ungünstige Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmer dem derzeit entgegen steht.

Wir wollen, dass auch in Zukunft Rentnerinnen und Rentner teilhaben an guter wirtschaftlicher Entwicklung. Rentenkürzungen lehnen wir, im Gegensatz zur Union, daher ab. Die betriebliche und private Altersvorsorge müssen weiter gefördert und gestärkt werden. Außerdem muss das faktische Renteneintrittsalter an das gesetzliche Eintrittsalter (65 Jahre) herangeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Anette Kramme, MdB

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