Frage an Anette Kramme von Alexander E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Kramme,
danke für Ihre Antwort. Zufriedenstellend ist sie allerdings nicht.
Sie schreiben, es macht einen Unterschied, ob die Regierung Regelungen zur Kriminalitätsbekämpfung aufstellt, oder ob ein Unternehmen seine MAs überwacht. Wo besteht der Unterschied? Das in einem Fall die Regierung die Persönlichkeitsrechte verletzt und im anderen nur ein Unternehmen?
Und ist es nicht unerheblich in wessen Interesse ein Rechtsbruch begangen wird?
"Nur Polizei und Staatsanwaltschaft haben im Zuge der Strafverfolgung Zugriff auf die Daten."
Das ist nicht korrekt. Die Unternehmen speichern die Daten und stellen sie den Strafverfolgungsbehöden zur Verfügung. Ergo haben auch diese Unternehmen Zugriff.
Wer garantiert das die Voraussetzungen bei einer schweren Straftat bleiben? Immerhin wurde uns das bei der Aufhebung des Bankgeheimnisses auch erzählt. Und heute werden auch die Konten von Hartz 4 Empfängern gescannt. Können Sie garantieren das die Voraussetzungen nicht geändert werden? Die Rechteverwerterindustrie hat da sicherlich Interesse daran.
Der Richtervorbehalt ist angesichts unserer überlassteten Richtern ein Witz. Nicht umsonst gibt es genügend Hausdurchsuchungen die sich im Nachhinein als unrechtmäßig herausstellen.
Das die Telekom Verbindungsdaten schon heute speichert mag richtig sein. Ihr Argument ist dennoch Augenwischerei. Den Einzelverbindungsnachweis und die damit verbundene Datenerhebung muss ich beantragen. Man kann selbst entscheiden, ob die Daten gespeichert werden. E-Mail-Verbindungen wurden gar nicht gespeichert. Die Speicherung von Verbindungsdaten bei Flatratekunden ist nach dem Urteil Voss vs. Telekom (25 S 118/2005) sogar illegal.
Im Übrigen lässt sich die VDS mitels Internetcafe, ausländischen Prepaidkarten und Telefonzellen wunderbar und sehr einfach ausser Kraft setzen. Die Terroristen sind ja auch nicht dumm.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Ebner
Sehr geehrter Herr Ebner,
Sie haben mich missverstanden: Der Unterschied liegt nicht darin, wer die Regelungen aufstellt, sondern welche Wertabwägung dahinter steht. Im Falle der Discounter würde ich die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten höher bewerten als die wirtschaftlichen Einzelinteressen eines Unternehmens, im Fall der Vorratsdatenspeicherung dem gesamtgesellschaftlichen Sicherheitsanspruch den Vorzug geben.
Zu den übrigen von Ihnen genannte Punkte möchte ich gerne auf Antworten verweisen, die ich in diesem Forum bereits anderen Bürgern gegeben habe.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme