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Anette Kramme
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Frage von Lukas S. •

Frage an Anette Kramme von Lukas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Kramme,

Ihre Kollegin Frau Nahles verwies mich in der Frage der fairen Behandlung von Praktikanten an Sie. Sie sagte mir bereits, dass das geplante Gesetz wohl nicht solche Praktikanten schützen wird, die ein Praktikum absolvieren, das die Studienordnung zwingend vorschreibt (meist FH-Studenten). Könnten Sie mir evtl. sagen, warum das so sein muss. Und eine Anschlussfrage: Gibt es bereits Gedanken in der Fraktion, wie man diese, die ja nicht unter ein neues Gesetz fallen würden, anderweitig schützen könnte? Es ist ja nun so: Häufig absolvieren Fh-Studenten zwei Praxissemester. Das zweite bereits im Hauptstudium. Wäre es nicht möglich, wenigstens solche Praktikanten zu schützen, die ein Praxissemester im Hauptstudium absolvieren - häufig im Grunde bereits das Studium zum größten Teil absvolviert haben und durchaus voll einsatzfähig sind im Unternehmen?

Gibt es auch Vorschläge dahingehend, Unternehmen zu stoppen, deren Belegschaft zu einem großen Teil aus Praktikanten besteht. Dies ist ja auch eine Form des Lohndumpings bzw. des Abbaus sozialvers.pfl. Arbeitsverhältnisse, wie er vor allem von Medienunternehmen - aber nciht nur diesen - betrieben wird.

Für Ihre Antwort und Ihre Bemühungen vielen Dank!

Ihr Lukas Schmitt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmitt,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Problematik der sog. "Generation Praktikum".

Es ist ziemlich offensichtlich, dass immer mehr Hochschulabsolventen nach dem Studienabschluss nicht den Berufseinstieg finden, sondern stattdessen ein Praktikum oder mehrere Praktika absolvieren. Die SPD-Bundestagsfraktion und das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeiten derzeit Vorschläge, um Praktikanten besser schützen zu können. Es handelt sich dabei jedoch zunächst um erste Denkansätze. Konkrete Vorgaben gibt es noch nicht. Meines Erachtens bedarf es vor allem klarerer Schutzregelungen, z.B. eine Beweislastregelung zugunsten von Scheinpraktikantinnen und Scheinpraktikanten. Vorstellbar ist auch eine Verpflichtung zur Vertragsniederschrift oder die Anrechnung von Praktikumszeiten auf die Probezeit. Doch, wie gesagt, dies sind nur erste Ansätze möglicher Regelungen. Ein hierzu von mir für die SPD-Bundestagsfraktion erstelltes Papier kann ich Ihnen gerne zur Verfügung stellen, wenn Sie mir Ihre Kontaktdaten zukommen lassen: anette.kramme@bundestag.de

Anmerken möchte ich an dieser Stelle, dass es bislang nur eine unzureichende Datenbasis über das Ausmaß der "Generation Praktikum" gibt. Eine Studie, die umfängliches Datenmaterial hervorbringen soll, ist zwischenzeitlich seitens des Bundesarbeitsministeriums in Auftrag gegeben worden.

Bestätigen muss ich, dass ein Bundesgesetz nur die Praktika nach der schulischen Ausbildung bzw. Hochschulausbildung regeln kann. Eine Regelung für durch die Studienordnung vorgeschriebene Praktika während des Studiums fällt in die Kompetenz des jeweils zuständigen Landesministeriums.

Mit freundlichen Grüßen

Anette Kramme

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