Frage an Anette Kramme von Andreas K. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Kramme,
bitte erklären Sie mir, warum dass - aus der Sicht vieler Wissenschaftler und Klimaexperten unzurreichende - Klimaschutzpaket der großen Koalition für den Referentenentwurf deutlich entschärft wurde (vgl Spiegel Online, 7.10.). Warum wurden die Kontrollmechanismen weiter abgeschwächt? Nach Aussage Ihrer Parteivorderen wurden die Klimademonstranten verstanden und gesehen - warum dann das weitere Zurückrudern? Was wir am Klimaschutz nicht vollziehen, müssen unsere Kinder ausbaden- das dürfte nicht in Ihrem Sinne sein. Danke für eine Antwort.
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Herr K.,
der Vorwurf des abgeschwächten Klimapakets speist sich aus dem Vergleich des jetzigen Entwurfs mit dem, den Bundesumweltministerin Schulze im Februar dieses Jahres zur Information und frühzeitigen Stellungnahme an das Bundeskanzleramt übersandt und im Mai in die Ressortabstimmung eingebracht hatte.
Aber selbst im Vergleich zu diesem haben sich die Kernelemente des Gesetzentwurfs nicht geändert. Außerdem liegen an einigen Stellen der Berichterstattung Missverständnisse vor. Im Einzelnen:
Das Langfristziel der Treibhausgasneutralität bis 2050: Diese Bestimmung wurde an den Anfang des Gesetzentwurfs verschoben (§1 Zweck des Gesetzes). War sie vor einigen Monaten innerhalb der Regierung noch umstritten, ist es jetzt erklärtes Ziel der Bundesregierung, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen. So hat es auch Kanzlerin Merkel u.a. beim UN Klimagipfel am 23. September in New York erklärt. Daher wurde im Gesetzentwurf eine entsprechende Aktualisierung vorgenommen. Durch das klare Ziel für das Jahr 2050 im Gesetz ergibt sich automatisch auch ein ambitioniertes Ziel für das Jahr 2040.
Rolle des Expertenrates: Die im Gesetzentwurf vorgesehene unabhängige Expertenkommission für Klimafragen soll in erster Linie die jährlich durch das Umweltbundesamt ermittelten Emissionsdaten überprüfen und innerhalb von einem Monat bewerten. Das dient der notwendigen Transparenz, um sofortiges Nachsteuern bei Zielverfehlung in einem Sektor zu gewährleisten. Eine ursprünglich „umfassendere“ Rolle des Expertenrates, insbesondere eine Beratungsfunktion für zusätzlich zu ergreifende Maßnahmen, wurde zugunsten der zeitlichen Effizienz zurückgenommen. Für das unmittelbare Vorlegen von Maßnahmenvorschlägen sind zum einen die Fachressorts zuständig; zum anderen mangelt es in der Bundespolitik nicht an Beratungsgremien, die bei Bedarf auch zu politischen Inhalten Stellung nehmen können (z.B. SRU, WBGU, Nachhaltigkeitsrat).
Flexibilisierung der Sektorziele: Das Gesetz sagt, die Bundesregierung kann „die Jahresemissionsmengen der Sektoren gemäß § 4 Absatz 5 ändern.“ Die Änderungsmöglichkeit durch Rechtsverordnung war auch bereits im ursprünglichen Entwurf vorgesehen. Die Bundesregierung kann nur dann einzelne Ziele verändern, wenn insgesamt sichergestellt ist, dass das Gesamtziel erreicht wird. Es handelt sich also um „kommunizierende Röhren“. Wenn ein Sektor das Einsparziel übertreffen sollte, kann dies mit anderen verrechnet werden.
Der nun veröffentlichte Entwurf des Klimaschutzgesetzes ist ein erster wesentlicher Schritt zur 1:1-Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030. Die Anhörung der Länder und Verbände zum Gesetzentwurf wurde bereits eingeleitet.
Im parlamentarischen Verfahren werden wir genau darauf achten, dass das Ziel der Treibhausgasneutralität 2050 einschließlich der notwendigen Zwischenschritte gesetzlich fixiert werden. Herzstück wird ein wirkungsvoller Kontrollmechanismus sein, der die einzelnen Ministerien verpflichtet, jährliche Minderungsziele zu erreichen. Den Gesetzentwurf werden wir im Parlament in einem transparenten Prozess sehr genau diskutieren und nachschärfen, falls dies notwendig sein sollte. Wir werden zudem darauf achten, dass die Berichtspflicht der einzelnen Ministerinnen und Minister keine jährliche Veranstaltung alleine der Regierung wird, sondern im Parlament und in der Öffentlichkeit ausführlich diskutiert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme