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Anette Kramme
SPD
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Frage von Barbara K. •

Frage an Anette Kramme von Barbara K. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Kramme,
die UN-Kinderrechtskonvention garantiert Kindern das Recht auf ein erreichbares
Höchstmaß an Gesundheit und eine bestmögliche medizinische Versorgung (Art. 24, UNKRK). Im deutschen Gesundheitssystem wird dieses Recht derzeit nicht angemessen
geachtet! In unseren Kinderkliniken ist eine umfassende, altersgerechte und gleichzeitig
hochspezialisierte Betreuung kranker Kinder infolge von unzureichenden Ressourcen
gefährdet.
In SGB V wird definiert, dass medizinische Leistungen ausreichend, zweckmäßig und
wirtschaftlich sein müssen. Dies ist nicht im Einklang mit den Prinzipien der UNKinderrechtskonvention. Gerade die Behandlung kranker Kinder erfordert besonderes
Einfühlungsvermögen, Fürsorge und Zeit – Aspekte, die nicht ausschließlich nach
ökonomischen Kriterien bemessen werden können.
Wenn wir im deutschen Gesundheitswesen die Rechte kranker Kinder vollumfänglich
respektieren wollen, sind Reformen angezeigt.
Als Wähler in Ihrem Stimmkreis ist es mir wichtig, Ihre Einstellung zu dieser Problematik
zu erfahren. Auf der Website www.kranke-kinder-haben-rechte.de finden Sie einen 6-
Punkte-Plan für eine bessere Achtung der Rechte kranker Kinder in unserem Land
(„Tutzinger Plädoyer“). Können Sie sich vorstellen, Ihren persönlichen Einfluss wirksam
werden zu lassen und die große Allianz für kranke Kinder zu unterstützen?
Herzlichen Dank!
Ihre
Barbara Koch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau K.,

Sie beteiligen sich an der online-Aktion „Kranke Kinder haben Rechte“, die die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im deutschen Gesundheitswesen fordert.

Während in den meisten Landesverfassungen der Bundesländer die Rechte von Kindern bereits verankert sind, ist dies im Grundgesetz bisher nicht der Fall. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey setzen sich für eine Grundgesetzänderung ein. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankert werden. Wir werden dafür ein Kindergrundrecht schaffen. Seit dem 06. Juni 2018 berät dazu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Die Kommission wird in Kürze Empfehlungen vorlegen.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Uns ist bewusst, dass Kinder und junge Menschen besondere Bedürfnisse haben, dass neben der medizinischen Versorgung auch die kindliche Entwicklung, das spielerische Erleben, die psychosoziale Betreuung der Kinder und ihrer Eltern eine wichtige Rolle spielen. Und dass eine Kinderklinik anders planen und Strukturen vorhalten muss als eine Klinik für Erwachsene. Der Koalitionsvertrag sieht deshalb vor, dass die Belange und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen einer besonderen Berücksichtigung im Gesundheitssystem, in Medizin und Forschung bedürfen.

Im Interesse von Kindern als Patientinnen und Patienten arbeiten wir fortlaufend daran, die medizinischen Versorgungsstrukturen zu verbessern und haben dazu Reformen auf den Weg gebracht. Sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung. Dabei geht es insbesondere um die Versorgung von Kindern mit akutem Behandlungsbedarf oder mit chronischen oder seltenen Erkrankungen.

Kinderkliniken und insbesondere die für die Versorgung von akut oder schwer kranken Kindern unverzichtbaren Universitätskliniken mit ihrem hochspezialisierten Leitungsangebot brauchen eine leistungsgerechte und planbare Finanzierung. Allerdings ist die Frage der Krankenhausfinanzierung nur zum Teil auf bundespolitischer Ebene zu beantworten, denn die Finanzierung von notwendigen Investitionen liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Der Bundesgesetzgeber bestimmt über die Finanzierung der Behandlungskosten durch DRG-Fallpauschalen. Das DRG-Fallpauschalensystem ist keinesfalls starr, sondern ein lernendes System, das jährlich weiterentwickelt wird. Die Fallpauschalen basieren auf den von Krankenhäusern gemeldeten jährlichen Ist-Kosten. Komplexe oder hoch spezialisierte Leistungen können gesondert oder zusätzlich vergütet werden. Die besonderen Belange von Kindern werden im DRG-System vordringlich berücksichtigt. Wir beobachten sehr aufmerksam, wie sich die finanzielle Situation von Kinderkliniken insbesondere auch an Universitätskliniken vor diesem Hintergrund entwickelt.

Im Juni hat ein Gespräch zwischen Bundesgesundheitsminister Spahn und Vertreterinnen und Vertretern von Kinder- und Jugendkliniken, der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus stattgefunden, in dem konkrete Finanzierungsfragen besprochen worden sind. Die Beteiligten haben sich darauf verständigt, gemeinsame Lösungsansätze zu erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme

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