Frage an Anette Kramme von Bernd R. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Kramme,
ich habe Ihre Antwort vom 24.11.17 (1) gelesen und habe bzgl. Bild-Tonaufzeichnung Nachfragen im Zusammenhang mit dem Schweigen der Bayreuther Dr. iur. Launert (CSU) auf Nachfragen der Frau Neranzakis-Markert vom 7. Februar 2016 zu der Behauptung der Ex-Richterin, sie sei "überzeugt davon, dass eine während eines Gesprächs laufende Kamera Einfluss nehmen kann auf das Aussageverhalten der Beteiligten".
Die Fragestellerin wollte wissen:
"1. Gelangten Sie zu der geschilderten Überzeugung aufgrund zitierfähiger Literaturquellen von international anerkannten Fachleuten aus Psychiatrie und Psychotherapie oder äußerten Sie lediglich eine Privatüberzeugung?
2. Würden Sie mir ggf. bitte die Literaturquelle übermitteln?
3. Ist Ihrer Überzeugung zufolge davon auszugehen, daß das von Ihnen vermutete veränderte Verhalten
a) des Gutachters
b) des Probanden
der Wahrheitsfindung (bzw. der Veremeidung gerichtlicher Fehlurteile) eher dienlich oder eher abträglich sein würde?" (1)
Meine Fragen:
Wie würden Sie die Fragen beantworten, die Frau Launert bis jetzt unbeantwortet läßt?
Haben Sie sich einmal dafür interessiert, ob in Ihrem Wahlkreis oder auch anderswo Psycho-Fachvertreter im Dienste des Verbraucherschutzes bereit sind, ihr gutachterliches Agieren ggf. so auf den Prüfstand stellen zu lassen, wie das z.B. Prof. Nedopil München längst ermöglicht?
Falls nicht: Was hindert Sie?
Mit freundlichen Grüßen
B. R.
1) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/anette-kramme/question/2017-11-14/294588
2) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-silke-launert/question/2016-02-07/267238