Frage an Anette Kramme von Tom B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Kramme,
meine Frage bezieht sich auf die Grundsicherung, für die ihr Ministerium zuständig ist.
Die Berechnung der Grundsicherung, die die Höhe des ALG II wie auch Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter bestimmt, wurde politisch wie ökonomisch darauf ausgerichtet, dass "Anreize" gesetzt werden, eine Arbeit aufzunehmen. Dass diese "Anreize" eine andere Bezeichnung für strenge materielle Not sind, ist offensichtlich. So wurde von mehreren Stellen nachgerechnet, dass der Regelsatz nicht einmal für eine gesunde Ernährung genügt. Ich selbst beobachte, dass Betroffene beispielsweise, wenn sie neue Schuhe brauchen, ausrechnen, wie lange sie dafür auf Essen verzichten müssen.
Zur Frage: Wieso werden diese "Arbeitsanreize" in Form von materieller Not auch auf jene Menschen angewendet, die gar nicht in der Lage sind, ihre Bedürftigkeit durch eine Arbeitsaufnahme zu beenden? Das bezieht sich beispielsweise auf Erwerbsunfähige oder auf Rentner, die eben jener Not nicht entfliehen können. Letztlich betrifft es natürlich auch jene Millionen Menschen, die trotz ständiger Suche einfach keine Arbeit finden können.
Hierbei schließe ich gleich die Frage an Sie an, ob Sie Zahlen nennen können, wie viele Menschen dies betrifft, wie viele Menschen von der Grundsicherung leben und nicht in der Lage sind, durch Arbeit ihre finanzielle Situation zu verbessern?
Plant die SPD hier Veränderungen? Dass die Betroffenen, die sich gar nicht selbst helfen können oder deren Versuche erfolglos bleiben, von einer Grundsicherung leben müssen, die direkt darauf angelegt war, den Leistungsbezug durch die geringe Höhe unangenehm zu gestalten, und dass viele von den Betroffenen wahrscheinlich für den Rest ihres Lebens auf diesem Niveau materieller Not leben müssen, scheint schon fast eine Missachtung des Sozialstaatsgebotes zu sein.
Wie ist ihre Position hierzu? Für die erwähnten Zahlenangaben wäre ich dankbar.
mit freundlichen Grüßen
Tom Berthold
Sehr geehrter Herr Berthold,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte Sie jedoch, Fragen, die meine Tätigkeit als Parlamentarische Staatssekretärin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme