Frage an Anette Kramme von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
ich habe zwei Anliegen:
1.) In meiner Frage vom 13.04.2013 hatte ich Ihnen den Link zu einer offenen Anfrage bei Dr. G. Beckstein (CSU) übersandt, in welcher sich auch der Link zu dem "ZEIT"- Aufsatz des Roland Berger (seinerzeit Berater auch von Kanzler Schröder) befand, sodaß ich nicht verstehe, weshalb Sie in Ihrer "Antwort" vom 25.04.2013 (Link 1) schrieben, Sie würden den ZEIT- Artikel nicht kennen und deshalb allgemein antworten müssen.
Ich übersende Ihnen den Link noch einmal extra (2) und bitte, nun doch ganz konkret auf den Inhalt des Kernsatzes einzugehen ("Überliste die Großen....") bzw. auf die Frage, ob man denn nach Ihrem bzw. dem GG- Werturteil überhaupt anständig bleiben KÖNNTE beim Überlisten der Großen und des Staates.
2.) In Bezug auf die Nachfrage der Frau Schneider (Link 3) mehren sich die Hinweise auf Probleme im ganzen Land (Hess. Steuerfahnder, zuletzt Hinweise der Neuen Richtervereinigung (NRV an Ihren SPD- Genossen
Justizminister Rainer Stickelberger, 4). Ihre Anwaltskollegin . S. . will nach eigenen Untersuchungen zu einem „erschreckenden Ergebnis“ in Bezug auf Fehlerhaftigkeit und Tendenzen von Gutachten gekommen sein.
Wäre denn nicht doch ein Teil der annehmbaren Mißbrauchs- bzw. Korruptionsprobleme um den Maßregelvollzug leicht zu lösen durch Einführen einer Pflicht zur Videografie?
Mit frdl. Gruß
Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie
Dt. Institut für Totalitarismusabwehr
1) http://www.abgeordnetenwatch.de/anette_kramme-575-37731--f376680.html#q376680
2) http://www.zeit.de/2003/28/Traum_2fBerger
3) http://www.abgeordnetenwatch.de/anette_kramme-575-37731--f380393.html#q380393
4) http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.psychiatrie-in-baden-wuerttemberg-parallelen-zum-fall-mollath.1d4587b9-f455-4cec-819e-e0140d65283e.html
5) www.strafverteidigertag.de/Strafverteidigertage/Ergebnisse/33_AG6_Steck-Bromme.htm
Sehr geehrter Herr Meißner,
solange sich das „Überlisten der Großen (des Staates)“ im Rahmen der geltenden Gesetze abspielt, kann ich daran nichts Unanständiges entdecken.
Eine Videodokumentationspflicht lehne ich im Übrigen nicht von Vornherein ab.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme