Frage an Anette Kramme von Brigitte S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
zu Ihrer Antwort vom 13.05.2013 habe ich Nachfragen:
1) Sie schreiben, Rechtsprechung sei Ländersache.
Ist Rechtsprechung nicht aber in Wahrheit Sache der Richter? Bitte klären Sie mich auf.
2) Desweiteren meinte ich natürlich Verbesserungen in den Prozeßordnungen (StPO, ZPO). Wären Veränderungen zur Verbesserung der Begutachtungsqualität nicht doch Sache des Bundes bzw. der Legislative, also Ihre Angelegenheit?
3) Ich verstehe auch nicht, was eine - von einem Rechtsanwalt erstattete - Strafan- zeige zu tun haben soll mit der Frage, der evtl. Einführung von Bestimmungen zur Videodokumentation. Bitte erklären Sie den von Ihnen gesehenen Zusammenhang hier.
4) Im Übrigen hatte Herr Mollath in dem Video (1) ja geäußert, er werde sich ggf. dann einer psychiatrischen Untersuchung stellen, wenn er dem Gutachter aufgrund von dessen Reputation vertraue und unter der Bedingung, daß eine Aufzeichnung von Bild und Ton erfolge. Hatten Sie das überhört?
5) Uns liegt eine schriftliche Äußerung des Münchner Professors für Forensische Psychiatrie NEDOPIL vor, der - zusammen mit seinen Mitarbeitern z.B. eine - in den Medien gewürdigte - Rolle bei der Rehabilitation der hessischen Steuerfahnder spielt (FR vom 16.12.12, Link 2). Dem Schreiben vom 6. Mai diesen Jahres zufolge hat Prof. Nedopil schon in vielen Fällen Videografien mit Einverständnis der Probanden gefertigt. Warum also sollte man nicht doch den Fall Mollath, die Fäller der willkürlich psychiatrisierten Steuerfahnder und viele andere mir bekannte Fälle zum Anlaß nehmen, endlich gesetzgeberisch im Sinne der Verbesserung der Wahrheitsfindung und damit der Verminderung der Zahl von Justizirrtümern aktiv zu werden? Mit frdl. Grüßen
Brigitte Schneider
Arbeitsgruppe Recht / Psychiatriemißbrauch
1) ab min 6:05 http://www.youtube.com/watch?v=Ib3SxLnzncM
2) http://www.fr-online.de/steuerfahnder-affaere/steuerfahnder-affaere-ex-steuerfahnder-waren-gesund,1477340,21128716.html
Sehr geehrte Frau Schneider,
kurz und knapp: die Einführung einer Videodokumentationspflicht bei (psychiatrischen) Gutachten lehne ich nicht von Vornherein ab. Wenn der zu Begutachtende jedoch kein Wort spricht, dann nützt auch eine Aufzeichnung in Bild und Ton nur sehr wenig.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme