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Anette Kramme
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Frage von Peter M. •

Frage an Anette Kramme von Peter M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Kramme,

mir sind gerade Zahlen bekannt geworden, dass ein deutscher Pensionär (also ein ehemaliger Beamter) 2.185 Euro Pension erhält. Dabei gibt es auch sicherlich viele Beamte die deutlich schlechtere Pensionen erhalten.
Ein durchschnittlicher Rentner erhält 813 Euro Rente.
Ich möchte keine Neiddebatte zwischen Pensionären und Rentnern anstacheln, aber hat der Rentner, die Rentnerin wirklich nicht einmal die Hälfte geleistet wie ein Pensionär?
Hinzu kommt noch, dass ArbeitnehmerINNEN meist eine wesentlich kürzere Lebenserwartung haben als die Bezieher von Pensionen.
Sollte hier nicht wenigstens die Lebensarbeitszeit besser berücksichtigt werden. Dass zum Beispiel mit 45 Berufsjahren sofort und ohne Abschläge in Rente gehen darf?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Maier,

zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre sehr anschauliche Frage. Ich beantworte Ihre Frage auch deshalb gerne, weil Sie aus meiner Erfahrung als Abgeordnete recht viele Bürgerinnen und Bürger interessiert.

Zunächst zum Vergleich zwischen Renten und Pensionen einige grundsätzliche Hinweise:
Insgesamt deckt die gesetzliche Rentenversicherung rund vier Fünftel aller Arbeitnehmer ab, den zweitgrößten Anteil hat die Beamtenversorgung mit 10%, gefolgt von der betrieblichen Altersversorgung mit 6%, der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst mit 3% und der Alterssicherung der Landwirten und den berufsständigen Versorgungswerken mit jeweils 1%.
Die gesetzliche Rentenversicherung deckt also alle Einkommenshöhen in der Gesellschaft ab – vom Gebäudereiniger über den Koch bis hin zum Facharbeiter.
Demgegenüber gehören drei Viertel der Beamtinnen und Beamten dem gehobenen und höheren Dienst an, sie verfügen über ein hohes Qualifikationsniveau mit einem abgeschlossenen Fachhochschul- beziehungsweise Universitätsstudium.
Schon allein daraus ergibt sich die unterschiedliche Höhe von Renten und Pensionen, da sich die Alterssicherung in beiden Fällen auf das frühere Einkommen bezieht.
Zweitens sollte man die Unterschiedlichen Abgaben bei Renten und Pensionen betrachten. Die von Ihnen genannten Zahlen beziehen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Brutto-Beträge.
Zwar gilt grundsätzlich, dass Beamtinnen und Beamte keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen. Ihre Pension ist abhängig vom zuletzt verdienten Bruttogehalt und von der Zahl der absolvierten Dienstjahre. Mit Ausnahme eines Versorgungsfreibetrags werden Pensionen jedoch voll versteuert. Für Pensionäre, die im Jahr 2007 aufhörten zu arbeiten, beträgt dieser Freibetrag 299 Euro im Monat.
Bei einem Rentner, der 2007 in den Ruhestand eingetreten ist, werden hingegen nur 54% der Rente besteuert, wobei dann noch Freibeträge hinzukommen, so dass heute viele Renten gar nicht besteuert werden.
Zudem sind die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, die Pensionäre zahlen, meist höher als die der Rentner zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Trotz dieser systematischen Unterschiede und auch nach Beachtung der unterschiedlichen Qualifikationsniveaus und damit Einkommenshöhen zwischen Rentnern und Pensionären bleibt ein Rest an besserer Versorgung für pensionierte Beamtinnen und Beamte. Das zeigt sich, wenn man Angestellte des Öffentlichen Dienstes mit ihren verbeamteten Kollegen vergleicht.
Gleichzeitig wissen Sie sicherlich, dass das gesetzliche Rentenniveau niedrig ist, das gesetzliche Eintrittsalter steigt und die Beiträge recht hoch sind. Deshalb denken alle Parteien über langfristigere Veränderungen nach. So weisen Konservative und Neoliberale gern auf private Vorsorge hin. Das niedrige gesetzliche Rentenniveau soll individuell ausgeglichen werden. Ich empfehle zwar allen die Riester-Rente. Aber ich weiß auch, dass viele Niedriglöhner, die die Vorsorge eigentlich besonders dringend bräuchten, sich private Vorsorge gar nicht leisten können. Die Konservativen und die Neoliberalen sind eben lebensfremd.
Deshalb sollten wir langfristig darüber nachdenken, die gesetzliche Rentenversicherung auf alle Erwerbstätigen auszuweiten. Das sollte dann auch Beamte und Politiker mit einbeziehen. Dieses Prinzip der Erwerbstätigenversicherung steht auch in unserem SPD-Grundsatzprogramm. So könnten die Lasten gerecht verteilt und die Absicherung im Alter gewährleistet werden.
Zu Ihrer letzten Anmerkung: Bereits heute gibt es die Alterssicherung für langjährig Versicherte mit 45 Arbeitsjahren mit 65 Jahren. Damit wird das Renteneintrittsalter für ca. ein Viertel der männlichen Rentner nicht auf 67 angehoben (Frauen: 4%). Generell schlägt die SPD in ihrem Entwurf für ein Wahlprogramm vor, den Renteneintritt flexibler zu gestalten. In diesem Sinne wird dann auch Ihr Vorschlag einer stärkeren Orientierung an Beitragsjahren zu berücksichtigen sein.
Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

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