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Andrew Ullmann
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Frage von Peter W. •

Frage an Andrew Ullmann von Peter W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Ullmann,

ich begrüße es, dass Sie eine Impfpflicht nur als Ultima Ratio betrachten. Gleichzeitig möchte ich Sie auf einen bisher kaum beachteten Aspekt der Masernelimination - zu der sich Deutschland gegenüber der WHO verpflichtet hat - aufmerksam machen, nämlich die in Deutschland mangelhafte Surveillance, konkreter die Erfassung der Herkunft der Masernfälle.

Die Euro-WHO beschreibt in ihrem Regelwerk den Verifizierungsprozess zur Masernelimination ( https://tinyurl.com/y5sawpfz ). Auf Seite 17 werden die Ziele definiert.

Zur Erfüllung der Ziele wird nicht nur eine hohe Impfquote (die Deutschland ohnehin hat) benötigt, sondern es muss seitens der Nationalen Verifizierungskommission (NAVKO/RKI) in mind. 80% der Fälle der Infektionsursprung eines Ausbruchs zurückverfolgt werden (siehe Regelwerk, Seite 17, "Origin of infection identified"). Und dies verfehlt Deutschland mit gerade mal 20% der Fälle ganz deutlich, was dem NAVKO-Bericht 2018 zu entnehmen ist ( https://tinyurl.com/y5vu2t3y , Seite 28). Und so kommt es auch, dass die WHO Deutschland nicht etwa rügt, weil die Impfquoten niedrig sind, sondern weil die Behörden (Gesundheitsämter) ihre Arbeit nicht zufriedenstellend erledigen ( https://tinyurl.com/yxoyotmy , Seite 37): "The RVC urges further improvement in the epidemiological surveillance of measles and rubella with better contact tracing."

Den Berichten der WHO ist zu entnehmen, dass es durchaus Länder in Europa gibt, bei denen die Impfquoten für MCV1 und MCV2 niedriger sind als in Deutschland (97% bzw. 93%), diese aber trotzdem den Status der Elimination erlangt haben ( https://tinyurl.com/y55raxk2 , Seite 3ff).

Setzt der Kabinettsentwurf zum Masernschutzgesetz nicht an der völlig falschen Stelle an? Sollte nicht vielleicht eher darüber nachgedacht werden, die Behörden anders zu strukturieren und zu befähigen, ihre Arbeit ordentlich machen zu können anstatt mit einer Impfpflicht massiv in die Grundrechte von Bürgern einzugreifen?

MfG

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne wie folgt beantworte.

Die derzeit verfügbaren Datenquellen liefern leider nur ein unvollständiges Bild der Impfsituation in Deutschland. So wird eine bundesweite und kontinuierliche Überwachung (Surveillance) von Impfquoten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausschließlich bei Kindern im Einschulungsalter durch die Schuleingangsuntersuchungen gewährleistet. Damit ist das Wissen zum Impfgeschehen bei jüngeren Kindern (insbesondere zum zeitgerechten Impfen), Jugendlichen und Erwachsenen sowie in Bezug auf neu empfohlene Impfungen begrenzt.

Die Surveillance von Infektionskrankheiten in Deutschland beruht im Wesentlichen auf der bundesweiten Meldepflicht im Rahmen des IfSG. Manche der Erkrankungszahlen unterliegen sehr wahrscheinlich Unterschätzungen. Auch die Datenlage zu Erkrankungszahlen und Trends einiger nicht im IfSG berücksichtigter Erkrankungen, die durch eine Impfung vermieden werden können, ist limitiert.

Um Impfprogramme sinnvoll etablieren, evaluieren und anpassen zu können, sind Daten erforderlich, die den erreichten Impfstatus in der Bevölkerung möglichst repräsentativ beschreiben und dessen Einfluss auf die Häufigkeit und Verteilung der zu verhindernden Erkrankungen abschätzen lassen. So können zum Beispiel durch Trendanalysen der zu verhindernden Erkrankung und unter Heranziehung entsprechender Impfquoten der Erfolg und damit der Nutzen einer Impfung beurteilt und Impfstrategien zur Verbesserung der Effizienz möglicherweise angepasst werden. Altersspezifische Impfquoten können darüber hinaus auch zur Bewertung von Impfstoffwirksamkeit und -sicherheit herangezogen werden.

Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass ein digitales Impfregister beim Robert-Koch-Institut (RKI) eingerichtet wird, um die Impf-Surveillance deutlich zu verbessern.

Mit freundliche Grüßen

Andrew Ullmann

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