Zitat von Ihnen (Twitter): „Anlassloses Testen (symptomfreie Menschen) macht medizinisch keinen Sinn“. Warum handelt Ihr Justizminister ein IfSG aus, in dem das in Schulen weiterhin möglich sein wird?
Wenn anlasslose Coronatests bei symptomfreien Menschen „medizinisch keinen Sinn machen“, sollte man das aus Ihrer Sicht dann nicht möglichst vermeiden? Wie kann es dann sein, dass ein Justizminister Ihrer Partei einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einbringt, der einerseits den Ländern die Möglichkeit offen lässt, anlasslose Tests sogar bei Jugendlichen in der Schule verpflichtend zu verordnen und andererseits auch einen anlasslosen Test zur Voraussetzung für einen maskenfreien Restaurantbesuch macht? Auf Twitter schreiben sie auch, dass das Testen symptomfreier Menschen keinen Sinn machen würde, „dann kann man gleich 🎲 (würfeln)“. Wie ist der Gesetzesentwurf also mit Ihrer Sicht vereinbar?
Zitat Twitter:
https://twitter.com/ullmannmdb/status/1560931104927916032?s=21&t=qoJ3FFaNM1aqukyZdInvVg
Corona-Regeln mit möglicher Testpflicht in Schulen und weiterhin möglichen anlasslosen Tests:
https://twitter.com/karl_lauterbach/status/1554809274412548097?s=21&t=qoJ3FFaNM1aqukyZdInvVg
In einer Koalition sind Kompromisslösungen unausweichlich. Dies müssen wir Freie Demokraten als Teil nicht nur in diesem Bereich akzeptieren. Zudem wurde den Ländern lediglich eine Möglichkeit eingeräumt, die etwa bei steigenden Infektionszahlen wahrgenommen werden kann. Gebrauch wurde von dieser Möglichkeit hingegen selten gemacht. Etwa an Berliner Schulen sind seit dem 7. Juni freiwillige Schnelltestungen auf das Corona-Virus möglich. Die anlasslose Testpflicht an den Schulen wurde ab diesem Zeitpunkt mit Blick auf die aktuelle Pandemielage ausgesetzt.