Sie schreiben über sich selbst, dass Sie Krankenpfleger sind. Es handelt sich hier um eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Wann und wo haben Sie die Ausbildung erfolgreich durchlaufen? | Frage an Andrej Hunko (BSW) Direkt zum Inhalt
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Sie schreiben über sich selbst, dass Sie Krankenpfleger sind. Es handelt sich hier um eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Wann und wo haben Sie die Ausbildung erfolgreich durchlaufen?
Für uns war der Antrag der AfD-Fraktion nicht zustimmungsfähig, weil er auch in Zukunft die WHO für private Geldgeber der Impfstoffindustrie offenhalten will.