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Andrej Hunko
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Frage von Brigitte B. •

Frage an Andrej Hunko von Brigitte B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Hunko,

am 23. Mai ist der Tag des Grundgesetzes. Dieses Jahr fällt dieser Gedenktag ausgerechnet in den Zeitraum, in dem ein ganz massiver Eingriff in unser Grundgesetz geplant ist.
Sie sollen am 1. Juni über eine große Grundgesetzänderung abstimmen: insgesamt 13 Änderungen! Ich bin keine Verfassungsrechtlerin, aber ich kann auch so verstehen: Das wird eine Privatisierung! Geht diese Grundgesetzänderung durch, kommt die Privatisierung der Autobahnen. Die entscheidende Passage lautet immer noch: „Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen.“
Ich will diese Grundgesetzänderung nicht! Sagen Sie in der Abstimmung "Nein" zur Autobahnprivatisierung.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Breidenbach

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Breidenbach,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich teile Ihre Befürchtung, dass die Grundgesetzänderungen den Weg für die Privatisierung der Autobahnen und möglicherweise auch anderer öffentlicher Infrastruktur ebnen sollen. Aus diesem Grund habe ich gemeinsam mit meiner Fraktion gegen die genannten Änderungen gestimmt und werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass diese wichtige Infrastruktur in öffentlicher Hand bleibt.

In der Bundestagsdebatte hat Sahra Wagenknecht unsere Ablehnung begründet. Die Rede können Sie hier finden:
http://www.sahra-wagenknecht.de/de/article/2565.sie-machen-die-autobahn-zur-melk-kuh-f%C3%BCr-private-profite.html

Änderungsanträge, die von der Fraktion DIE LINKE eingebracht wurden, um die Privatisierung zu verhindern, wurden durch die Stimmen von SPD und CDU/CSU abgelehnt (die Anträge finden sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/125/1812594.pdf und http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/126/1812601.pdf).

Die Linksfraktion hält Privatisierungen durch die Hintertür für untragbar. Straßen als öffentliche Daseinsvorsorge dürfen nicht durch „Öffentlich-Private Partnerschaften“ (ÖPP) oder gar Teilnetz-ÖPP den Investoren überlassen werden, weil sie damit für die Steuerzahlerin und den Steuerzahler teurer sowie der demokratischen Kontrolle entzogen werden. Darüber hinaus werden ÖPPs dazu führen, dass nur noch die großen Player in der Bauindustrie zum Zuge kommen werden und mittelständische Unternehmen das Nachsehen haben, weil sie keine Chancen bei aufwändigen Ausschreibungen haben.

Mit freundlichen Grüßen
Andrej Hunko

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