Frage an Andrej Hunko von Michael S. bezüglich Familie
Urteil des EGMR (Straßburg) zur deutschen Praxis des Sorgerechtsvetos lediger Mütter
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich habe die
Frage von F. S. gelesen und verfolge als betroffener Vater die Thematik ohnehin schon sehr lange.
Glauben Sie, eine Regelung wäre haltbar, die immer noch "nichtehelichen" Vätern das Sorgerecht für ihre Kinder nur via Familiengericht möglich macht? Warum haben es vor einem solchen Hintergrund Mütter und verheiratete immer per se? Die ebenfalls gerügte BVerfGE aus dem Januar 2003 hatte § 1626a BGB ja noch für verfassungskonform erklärt - da "nichteheliche" Kinder annehmbar andere Lebensverhältnisse hätten.
Wie steht es also um die Gleichberechtigung der Kinder und Väter, unabhängig von geschlechtlichen Gründen und einer Abhängigkeit vom elterlichen Eheschluß? Was kann man tun, um die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zeitnah und verbindlich umzusetzen, auch was die Realitätsnähe (also ohne aufwendige Gerichtsverfahren für ausgegrenzte Väter) angeht? Ist eine "Einzelfallprüfung" der familialen Grundrechtsträger aus Art. 6 GG nicht vielmehr in der Umkehrung der Beweispflicht angebracht, wo Väter ausnahmsweise einmal nicht geeignet sein (gilt genauso für Mütter) ?
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Siebel
Sehr geehrter Herr Siebel,
ich verweise Sie auf die Antwort, die ich an Frau Strömann gerichtet habe: Im Zentrum muss immer das Wohl der Kinder stehen. Ein Kind braucht in der Regel beide Elternteile. Ich bin daher der Auffassung, dass das Sorgerecht bei beiden Elternteilen unabhängig vom Trauschein liegen sollte und nur auf Antrag eines Elternteils auf die oder den anderen gerichtlich übertragen werden kann.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen als Abgeordneter mit Schwerpunkt in europäischen Innen- und Sicherheitspolitik keine ausgearbeitete Stellungnahme zu geeigneten Änderungen des Rechtsweges für Sorgerechtsstreitfälle vorlegen kann.
Wenn Sie näheres dazu erfahren wollen, empfehle ich Ihnen sich an den familienpolitischen Sprecher der Linksfraktion, Jörn Wunderlich, zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Andrej Hunko