
(...) Die Bundesregierung wird die Marktentwicklung jedoch weiterhin aufmerksam beobachten, mit den betroffenen Kreisen im Dialog bleiben und den gesetzgeberischen Handlungsbedarf erneut prüfen, sobald sich die datenschutzrelevanten Anwendungen von RFID konkretisiert haben, bzw. erkennbar wird, dass die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei der technologischen Weiterentwicklung von RFID nicht ausreichend Berücksichtigung finden und auch nicht durch eine effektive Selbstverpflichtung der Wirtschaft gewährleistet werden können. (...)