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Andreas Storm
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Frage von Gregor J. •

Frage an Andreas Storm von Gregor J. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Storm,

mit Erschrecken habe ich den öffentlichen Medien entnommen (Sendung Plusminus in der ARD vom 20.11.2007), dass durch eine gesetzliche Lücke aktuell missbräuchliche Verwertungen von Grundschulden (nach Darlehensverkauf an Finanzinvestoren) möglich sind und stattfinden (s. hierzu auch die aktuelle Petition).

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Ihr persönliches Engagement, um die akute Bedrohung zahlreicher Immobilienbesitzer (auch solcher mit untadeliger Kreditbedienung) durch Zwangsvollstreckung abzuwenden und stelle diese Fragen:
- Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen bzw. haben Sie persönlich ergriffen, um diese für viele Grundeigentümer in Ihrem Wahlkreis gefährliche und eventuell existenzgefährdende Rechtssituation zu bekämpfen?
- Welche gesetzgeberischen Aktivitäten werden durch Ihre Fraktion unternommen bzw. sind kurzfristig konkret vorgesehen?

Mit freundlichen Grüßen,
Gregor Jahn

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jahn,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de.

Wir sind uns der Probleme, die beim „Verkauf von Krediten“ auftreten können und auch auftreten, bewusst.

Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages fand am 19. September 2007 ein Fachgespräch hierzu mit zahlreichen Experten aus der Wirtschaft und der Wissenschaft statt. Dabei hat sich gezeigt, dass grundsätzlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Der Gesetzentwurf zum sog. Risikobegrenzungsgesetz enthält einen Prüfauftrag zur Verbesserung der Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Praxis, Forderungen aus Verträgen über Immobilien- und sonstige Kredite an in- oder ausländische Stellen – auch solche außerhalb der EU und des EWR – zu verkaufen, wird derzeit geprüft, ob und inwiefern gesetzliche Maßnahmen zur Regelung des Verkaufs angezeigt sind. Insbesondere ist zu erörtern, wie die Transparenz für die Kreditnehmer zu verbessern ist.

Für die Union könnte eine Selbstverpflichtung der Banken ein symbolisches Ziel sein, um mehr Fairness bei den Banken gegenüber den privaten Kreditnehmern zu erzielen. Gesetzliche Maßnahmen zur Sicherung der Rechte der Kreditnehmer sind aber wohl unvermeidlich. Es bedarf verbesserter Hinweispflichten für die Kreditnehmer, wenn ein Kredit verkauft wird und bevor ein solcher ausläuft. Ob ein Sonderkündigungsrecht bei Verkauf des Kredits durch die Bank an Dritte für den Kreditnehmer – wie von Teilen der SPD angedacht – Sinn macht, ist zweifelhaft. Denn zum einen würde die in dem Kreditzins eingepreiste Vorfälligkeitsentschädigung dann möglicherweise entfallen. Zum anderen könnte dieses den Verkauf von Krediten zur Portofoliobereinigung und Freisetzung von Eigenkapital bei den Banken verzögern bzw. unmöglich machen. Mit den Rechtspolitikern sind darüber hinaus Änderungen im BGB und im Zwangsvollstreckungsrecht zu diskutieren, um gehäuft auftretende Problemfälle bei einer Zwangsvollstreckung von notleidenden Krediten durch Dritte begegnen zu können.

In der Gesamtbetrachtung ist für uns entscheidend: Wir wollen das Recht der Kreditnehmer auf Information stärken, ohne dabei aber den volkswirtschaftlich sinnvollen Verbriefungsmarkt zu gefährden. Wir sind überzeugt davon, dass dies möglich ist und erwarten von der Kreditwirtschaft, sich an der Lösungsfindung konstruktiv zu beteiligen.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Risikobegrenzungsgesetz und in den Gesprächen mit unserem Koalitionspartner diskutieren wir das Thema Verkauf von Krediten derzeit eingehend.

Für das neue Jahr wünsche ich Ihnen das Beste und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm MdB